Motorschaden – rechtliche Definition
Wer ist Schuld an einem Motorschaden? – Definition nach BGB §343 ist eigentlich eindeutig, und lässt wenig Ermessensspielraum zu.
Wer ist Schuld an einem Motorschaden? – Definition nach BGB §343 ist eigentlich eindeutig, und lässt wenig Ermessensspielraum zu.