VW ID.4 Batterieprobleme
Leidet Ihr VW ID.4 unter Batterieproblemen?
Autos der Marke VW sind mehr oder weniger anfällig für Batterieprobleme. Erfahren Sie hier, ob ihr VW von Batterieschäden bedroht ist, stellen Sie Fragen zu Ihrem VW ID.4 oder beteiligen Sie sich über die Kommentarfunktion an der Diskussion. Gern können Sie uns auch über das Kontaktformular neue Schadensmeldungen liefern.
Rückrufe, Motorschäden, Qualitätsmängel und Konstruktionsfehler
Natürlich sind wir auch gern Ihr Ansprechpartner für alle anderen Sorgen rund um Ihr Fahrzeug, z.B. nach Rückrufen durch das Kraftfahrtbundesamt, bei der Geltendmachung von Vollzugsschäden wie Mietwagen oder Abschleppkosten oder bei der juristischen Ausarbeitung von Qualitätsmängeln. Im Umfeld kümmern sich unsere Kooperationsanwälte auch um Auseinandersetzungen um versprochene Reichweiten oder um Streitigkeiten bei Nutzung und Installation bestehender und geplanter Versorgungsstrukturen.
VW zählt zu den weltweit größten Autoherstellern mit einer großen Modellpalette. Doch vom Kleinwagen über Limousinen bis zu SUVs und Transportern treten auch bei VW-Modellen immer mal wieder Motorschäden auf. Wenn Ihr VW von einem Motorschaden betroffen ist bzw. war oder Sie befürchten, dass ein Motorschaden auftreten könnte, sind Sie hier richtig. Über die unten stehende Kommentarfunktion können Sie sich mit uns und anderen VW-Fahrern über Probleme mit dem VW-Motor austauschen und sich an Diskussionen beteiligen. Gerne können Sie uns auch über den an ihrem VW aufgetretenen Motorschaden informieren.
Typisch VW ID4 - darum geht es
Der VW ID.4 gilt im Vergleich zu E-Autos anderer Hersteller als relativ unanfällig für Störungen oder Schäden. Ein äußerst kurioser Mangel bringt allerdings derzeit einen Teil der Nutzergemeinde in Aufruhr. Wer bei der Bestellung eines VW ID 4 Wert auf die Annehmlichkeiten das sogenannte Easy Open Systems Wert legte, der sieht sich in weiten Teilen Deutschlands nun enttäuscht: Es funktioniert einfach nicht.
Mandanten unserer Kanzlei, die den Systemausfall als Mangel sehen und eine Kaufpreisminderung anstreben, werden aktuell von VW mit dem Hinweis abgewiegelt: „Da gibt es keinen Mangel“ – Und wirklich: Ein Mangel im herkömmlichen Sinne ist es nicht, ein Entwicklungsfehler aber auf jeden Fall. Easy Open funktioniert in einigen Bereichen Deutschland definitiv nicht. Grund dafür ist die sogenannte DCF77 Sendeanlage in Mainflingen, die bundesweit für die Übermittlung für Funkuhrsignale zuständig ist und das immerhin seit 1959. Den VW Käfer hat das damals nicht gestört, heute allerdings kollidieren die Systeme.
Volkswagen hat bei der Entwicklung von Easy Open offensichtlich versäumt, die Kompatibilität der Einrichtung mit den in Deutschland gängigen und teils weit reichenden Frequenzen solcher Anlagen abzustimmen: In der Folge agiert der Turm in Mainflingen quasi als Störsender. Die Easy Open Steuerung kann Signale nicht deutlich zuordnen und das Auto bleibt geschlossen, unabhängig davon, wie aufgeregt man um das Auto herumhüpft oder nicht oder wie lange man auf einem Bein stehend mit dem anderen Fuß unter dem Kofferraum wedelt. Ähnliche Problemlagen sollen sich auch in Parkhäusern und geschlossenen Garagen ergeben.
Rechtsanwalt Gisevius: „Wir empfehlen unseren Mandanten, den Systemausfall als Mangel in Form einer Mängelrüge anzuzeigen. Da der Mangel nicht abstellbar ist, steht den betroffenen Schadenersatz in Form einer Minderung des Kaufpreises zu!“
Unberücksichtigt dabei bleibt, dass die standortabhängigen Systemausfälle jeden Easy Open-Benutzer treffen können und Easy Open z.B. beim Besuch der Familie in Frankfurt nicht funktioniert.
Gisevius: „Unserer Rechtsauffassung nach haben ID. Benutzer das Recht, eine bestellt und bezahlte Funktion europaweit nutzen zu können. Geht das nicht und drohen Ausfälle, stellt das einen Mangel dar“. Andere Hersteller bieten ähnliche Systeme störungsfrei an.
Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.
Udo Schmallenberg
Journalist
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Rechtsanwalt F. Gisevius hat sich als “Öltod-Anwalt” einen Namen gemacht und zahllosen VW-Bus-Besitzern nach Motorschäden zu ihrem Recht verholfen und angemessene Kostenbeteiligungen durchgesetzt.
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Expertise & Einsatz
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