Kapitaler Motorschaden

VW Golf Motorschaden

Ist Ihr VW Golf von einem Motorschaden betroffen?

VW Motorprobleme bzw. MotorschadenAutos und Motoren der Marke VW sind mehr oder weniger anfällig für einen Motorschaden. Erfahren Sie hier, ob ihr VW von Motorschäden bedroht ist, stellen Sie Fragen zu Ihrem VW Golf oder beteiligen Sie sich über die Kommentarfunktion an der Diskussion. Gern können Sie uns auch über das Kontaktformular neue Schadensmeldungen liefern.

Hat Ihr VW Golf einen Motordefekt?

Spricht man vom VW Golf, dann spricht man aktuell meist vom Golf 7, der zwischen 2013 und 2021 in den Schadstoffklassen 5 und 6 gebaut wurde und der zu den erfolgreichsten Volkswagenmodelle überhaupt gehört.Die Palette ist vielfältig: Die Verbrennungsmotoren werden mit bis zu 228 kW (310 PS) im Golf R angeboten. Den Golf 7 gibt es mit drei und vier Zylindern, Dieselmodelle werden mit 1,4 und 2 Litern Hubraum angeboten. Im Angebot ist zudem ein gasbetriebener 1,4-Liter-Turbo-Motor mit 81 kW (110 PS), ein Plug-in-Hybrid mit 1,4-Liter-Ottomotor (Golf GTE) und der e-Golf als elektrische Variante. Neben der 3 und 5-türigen Limousine gibt es ein Variant-Variante und ein Cabriolet sowie unterschiedliche Ausstattungsvarianten, die sich zum Teil deutlich vom Basismodell unterscheiden.Der Golf 7 gehört auch zu den am intensivsten vom Dieselskandal betroffenen Volkswagen. Besitzer sprechen immer wieder von sogenannten Updatefolgen, die sich in den typischen Schadensbildern im Bereich der Abgasaufbereitung zeigen - bis hin zum kapitalen Motorschaden. Zwar steuern die Updates die Abgabe von Schadstoffen gesetzeskonform herunter, darunter leiden aber Performance und Haltbarkeit.

Updates als Verursacher im Fokus

Die Updates führten zu einer in der Konstruktion dieses Hochleistungsmotors nicht eingeplanten Mehrbelastung der Bauteile im Bereich der Abgasaufbereitung. Dadurch, speziell durch die Takterhöhung des AGR-Ventils häufen sich beim Golf 7 Schäden am Turbolader und im gesamten AGR-Bereich mit Lambda-Sonde und Katalysator. Die dadurch nicht mehr zu vermeidende Kontaminierung der Schmierstoffe führt nun unweigerlich zu Motorschäden weit unterhalb der für einen VW Golf üblichen Nutzungsdauer von bis zu 250.000 km. Eine Vielzahl von Problemen taucht noch deutlich vor Überschreitung der 100.000-Kilometer-Marke auf. In vielen Fällen ist es dann mit dem Austausch der verursachenden Komponenten nicht getan: Der Öltod, also ein kapitaler Motorschaden, ist nicht mehr zu verhindern. Dabei ist der Golf bauartbedingt nicht so anfällig wie der große Bruder in dr VW-Palette, der T6

"Umfassende Kulanz" ist zu wenig

Zwar bietet VW eine nach eigener Bewertung „umfassende Kulanzregelung“ an, diese bleibt aber vielfach hinter den wirklichen Ansprüchen der geschädigten Kunden zurück. Auch schiebt Volkswagen die Probleme nicht auf eigene Fehler in Entwicklung und Produktion, sondern macht bestimmte Einsatzbedingungen verantwortlich. Insbesondere bei den Super-Sportlern in der Golffamilie - als R und GTI - sollte eine sportliche Nutzung aber im Normbereich liegen. Gerade diese Modelle haben auch mit den typischen Problemen des "Downsizing" zu kämpfen, also der Jagd nach noch mehr PS aus kleinem Hubraum..

Von einer unsachgemäßen Nutzung ist hier vielleicht bei reinem Renn- oder Rallye-Betrieb zu sprechen Heißt: Eine unzulässige Nutzung fordert derart extreme Leistungen ab, dass ein Fehlverhalten des Fahrers immer gutachterlich nachweisbar wäre. Diesen Beweis bleibt Volkswagen in Auseinandersetzungen aber regelmäßig schuldig.

Eine von VW angebotene Kulanz betrifft meist einen 30- bis 50-prozentigen Anteil an den Materialkosten. Da sich bei Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro aber enorme Lohnkosten ansammeln muss so ein Angebot abgelehnt werden. Gut verhandelbar ist eine Übernahme aller Kosten unter der Berücksichtigung der Fahrleistung bis zum Schadenseintritt. Bei einem Schaden bei Kilometerstand 100.000 sollte VW zwei Drittel der Gesamtkosten übernehmen, also bis zu 12.000 Euro im Extremfall bei einem kompletten Motortausch.

Praktisch sollten Betroffene nach einem Schadenseintritt ein paar wichtige Dinge beachten.

  • Dokumentieren Sie die gesamte Lage mit Kilometerstand, Uhrzeiten, Temperatur und Fotos insbesondere vom Schadensort
  • Der Motor sollte bis zur Regelung des VW-Anteils an den Kosten nicht repariert werden
  • Das Auto sollte zu einer Werkstatt geschleppt und hier erstmal komplett ruhen bis zur Klärung der Schadensbeteiligung
  • Sollte für etwaige Kostenvoranschläge am Motor herumgeschraubt werden, muss dies unterlassen werden, bis eine Einigung gelingt oder der Status des Motors von einem Gutachter belegt ist.
  • Wenden Sie sich ausschließlich an vereidigte Gutachter zur Schadensermittlung
  • Melden Sie den Schaden an eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung
  • Beauftragen Sie einen Experten schon für das außergerichtliche Verfahren
  • Sollte eine Reparatur nicht vermieden werden können, muss der Motor für eine spätere Begutachtung gesichert werden


  • Sollte eine finanzielle Einigung über eine angemessene Kostenbeteiligung gelingen, dann kann der Motor in jeder Meisterwerkstatt durchgeführt werden. Unter Umständen ist es auch möglich, nach Einigung den Teilbetrag ausgezahlt zu bekommen und das beschädigte Auto entweder zu verkaufen oder billiger, bzw., selbst reparieren zu lassen. Hier ist allerdings zu beachten, dass dadurch unter Umständen Gewährleistungspflichten des Motorlieferanten ausgehebelt werden.

    Eine Beteiligungszusage von VW muss sich nicht unbedingt auf eine konkrete Summe beziehen und kann z.B. für einen prozentualen Anteil relevant sein. Diese Details sind verhandelbar und werden, wenn möglich, im außergerichtlichen Verfahren zwischen Volkswagen und Ihrem damit beauftragten Anwalt erledigt.

    Außergerichtlich oder Klage gegen VW?



    Im außergerichtlichen Verfahren können sie auch selbst tätig werden. Vielfache Erfahrungen haben aber gezeigt, dass VW auf entsprechende Forderungen gar nicht oder nicht ausreichend reagiert und Angebote niemals dem wirklichen Anspruch gerecht werden.

    Dieser Anspruch basiert darauf, dass ein Motor mindestens 150.000 bis 160.000 Kilometer problemlos laufen muss. Treten Schäden früher ein, dann ist der Hersteller verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Leider steht das so klar nicht im entsprechenden Gesetzestext, sodass in vielen Fällen ein Klageverfahren nicht nur angedroht, sondern auch durchgeführt werden muss. Kommt es zu einer Klage und passen die Parameter

  • Kilometerleistung unter 150.000 Kilometer
  • Eigenverschulden des Klägers ausgeschlossen,


  • dann muss Volkswagen den Schaden analog zum Kilometerstand mittragen.

    Vorsicht Verjährung

    Ganz allgemein verjährt der Anspruch 10 Jahre nach Kauf. Beim Golf 7, ist das relevant, da für die ersten Modelle schon kein Schadenersatz bei Motorschäden eingefordert werden kann.

    Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

    Udo Schmallenberg

    Journalist

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