Kapitaler Motorschaden

VW T6 Motorschaden

Ist Ihr VW T6 von einem Motorschaden betroffen?

VW Motorprobleme bzw. MotorschadenAutos und Motoren der Marke VW sind mehr oder weniger anfällig für einen Motorschaden. Erfahren Sie hier, ob ihr VW von Motorschäden bedroht ist, stellen Sie Fragen zu Ihrem VW T6 oder beteiligen Sie sich über die Kommentarfunktion an der Diskussion. Gern können Sie uns auch über das Kontaktformular neue Schadensmeldungen liefern.

Hat Ihr VW T6 einen Motordefekt?

Die Motorenentwicklung beim Modellwechsel vom T4 zum T5 ging nicht reibungslos vonstatten. Der EA188-Nachfolger kam als EA288 daher und zwar mit Leistungssteigerung und angeblich mit einer Abgasreinigung, die der Schadstoffklasse 6 entsprechen sollte

. Die als "Öltod-Motor" bekannt gewordene T5-BiTurbo-Variante hatte mit einer schier unglaublich hohen Ausfallrate zu kämpfen. Kapitale Motorschäden konnten mit Hilfe gerichtlich bestellter Gutachten auf einen Konstruktionsfehler zurückgeführt werden.

Hohe Gefahr eines Motorschadens beim Biturbo-Diesel (CXEB)

Beim Modellwechsel zum T6 hatte man eigentlich gehofft, dank der Nutzung hochwertigerer AGR-Kühler dieses Problem ausschließen zu können, aber die Realität sah und sieht anders aus und man wurde scheinbar nicht klug aus Fehlern. Es gab sehr schnell ernstzunehmende Hinweise auf Motorschäden fast die gesamte Modellpalette hindurch. Die ernüchternde Wahrheit trat spätestens beim T6-Zulassungs- und Auslieferungsstopp in 2017 zutage. Verbraucherschutz.tv berichtete damals:

Laut Informationen des Spiegels zum Thema "Auslieferung T6 Diesel " hat das Kraftfahrtbundesamt aktuell den Daumen auf der Auslieferung der aktuellen VW Bullis in den PKW-Varianten Caravelle, Multivan und California TDI (Diesel, EA288-Motor der Schadstoffklasse 6, M1-Zulassung). VW hatte Anfang Dezember 2017 selbst Grenzwertüberschreitungen der M1-Zulassung nach Flensburg gemeldet, um einem drohenden Zulassungsstopp aus dem Weg gehen zu können. Wenig später erfuhren Besteller von Nutzfahrzeugen, dass auch die N2-Zulassungen (LKW über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) nicht ausgeliefert werden - angeblich bis Mitte Februar 2018.


Experten, darunter auch die Redaktion von AutoBild - gehen davon aus, dass nicht nur Konstruktionsschwächen und Materialqualität für den Ausfall tausender von T6 verantwortlich sind, sondern in erster Linie die gesetzlich vorgeschriebenen Updates, die notwendig wurden, damit der T6 gültigen Emissionsnormen entsprechen konnte. Zwar steuern die Updates die Abgabe von Schadstoffen gesetzeskonform herunter, darunter leiden aber Performance und Haltbarkeit.

Updates als Verursacher im Fokus

Die Updates führten zu einer in der Konstruktion dieses Hochleistungsmotors nicht eingeplanten Mehrbelastung der Bauteile im Bereich der Abgasaufbereitung. Dadurch, speziell durch die Takterhöhung des AGR-Ventils häufen sich beim T6 Schäden am Turbolader und im gesamten AGR-Bereich mit Lambda-Sonde und Katalysator. Die dadurch nicht mehr zu vermeidende Kontaminierung der Schmierstoffe führt nun unweigerlich zu Motorschäden weit unterhalb der für einen VW-Bus üblichen Nutzungsdauer von bis zu 300.000 km. Eine Vielzahl von Problemen taucht noch deutlich vor Überschreitung der 100.000-Kilometer-Marke auf. In vielen Fällen ist es dann mit dem Austausch der verursachenden Komponenten nicht getan: Der Öltod, also ein kapitaler Motorschaden, ist nicht mehr zu verhindern.

Wieder - wie beim T5 - ist der Biturbo-Diesel (diesmal mit 204 PS, Motorcode CXEB) am häufigsten betroffen. Neben steigendem Ölverbrauch sind Leistungseinbußen, und Kühlwasserverlust untrügerische Hinweise auf einen sich ankündigenden Motorschaden. Wenn die Kontrollleuchten blinken ist es meist schon zu spät.

"Umfassende Kulanz" ist zu wenig

Zwar bietet VW eine nach eigener Bewertung „umfassende Kulanzregelung“ an, diese bleibt aber vielfach hinter den wirklichen Ansprüchen der geschädigten Kunden zurück. Auch schiebt Volkswagen die Probleme nicht auf eigene Fehler in Entwicklung und Produktion, sondern macht bestimmte Einsatzbedingungen verantwortlich. Damit will man zumindest einen Teil der Verantwortung den Nutzern eines liegengebliebenen VW-Busses zuschieben.

Davon kann aber in den meisten Fällen nicht die Rede sein, weil die Eigentümer in der Lage sind, Fahrweisen zu dokumentieren und eine zu sportliche Nutzung bei einem T6, der als Kraftpaket beworben wird, quasi bauartbedingt ausgeschlossen ist. Auch die Anhängelasten sind definiert. Heißt: Eine unzulässige Nutzung fordert derart extreme Leistungen ab, dass ein Fehlverhalten des Fahrers immer gutachterlich nachweisbar wäre. Diesen Beweis bleibt Volkswagen in Gerichtsverfahren aber regelmäßig schuldig.

Die von VW angebotene Kulanz betrifft meist einen 30- bis 50-prozentigen Anteil an den Materialkosten. Da sich bei Gesamtkosten von bis zu 22.000 Euro aber enorme Lohnkosten ansammeln muss so ein Angebot abgelehnt werden. Gut verhandelbar ist eine Übernahme aller Kosten unter der Berücksichtigung der Fahrleistung bis zum Schadenseintritt. Bei einem Schaden bei Kilometerstand 100.000 sollte VW zwei Drittel der Gesamtkosten übernehmen, also bis zu 14.000 Euro im Extremfall bei einem kompletten Motortausch.

An allgemeiner Lösung kein Interesse

Und VW will quasi jeden Fall einzeln verhandeln und scheut vor allgemeinen Schuldeingeständnissen zurück: „VW hat kein Interesse daran, eine wirtschaftlich vernünftige Lösung für alle betroffenen T6-Fahrer anzubieten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Praktisch sollten Betroffene nach einem Schadenseintritt ein paar wichtige Dinge beachten.

  • Dokumentieren Sie die gesamte Lage mit Kilometerstand, Uhrzeiten, Temperatur und Fotos insbesondere vom Schadensort
  • Der Motor sollte bis zur Regelung des VW-Anteils an den Kosten nicht repariert werden
  • Das Auto sollte zu einer Werkstatt geschleppt und hier erstmal komplett ruhen bis zur Klärung der Schadensbeteiligung
  • Sollte für etwaige Kostenvoranschläge am Motor herumgeschraubt werden, muss dies unterlassen werden, bis eine Einigung gelingt oder der Status des Motors von einem Gutachter belegt ist.
  • Wenden Sie sich ausschließlich an vereidigte Gutachter zur Schadensermittlung
  • Melden Sie den Schaden an eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung
  • Beauftragen Sie einen Experten schon für das außergerichtliche Verfahren
  • Sollte eine Reparatur nicht vermieden werden können, muss der Motor für eine spätere Begutachtung gesichert werden


  • Sollte eine finanzielle Einigung über eine angemessene Kostenbeteiligung gelingen, dann kann der Motor in jeder Meisterwerkstatt durchgeführt werden. Unter Umständen ist es auch möglich, nach Einigung den Teilbetrag ausgezahlt zu bekommen und das beschädigte Auto entweder zu verkaufen oder billiger, bzw., selbst reparieren zu lassen. Hier ist allerdings zu beachten, dass dadurch unter Umständen Gewährleistungspflichten des Motorlieferanten ausgehebelt werden.

    Eine Beteiligungszusage von VW muss sich nicht unbedingt auf eine konkrete Summe beziehen und kann z.B. für einen prozentualen Anteil relevant sein. Diese Details sind verhandelbar und werden, wenn möglich, im außergerichtlichen Verfahren zwischen Volkswagen und Ihrem damit beauftragten Anwalt erledigt.

    Außergerichtlich oder Klage gegen VW?



    Im außergerichtlichen Verfahren können sie auch selbst tätig werden. Vielfache Erfahrungen haben aber gezeigt, dass VW auf entsprechende Forderungen gar nicht oder nicht ausreichend reagiert und Angebote niemals dem wirklichen Anspruch gerecht werden.

    Dieser Anspruch basiert darauf, dass ein Motor mindestens 150.000 bis 160.000 Kilometer problemlos laufen muss. Treten Schäden früher ein, dann ist der Hersteller verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Leider steht das so klar nicht im entsprechenden Gesetzestext, sodass in vielen Fällen ein Klageverfahren nicht nur angedroht, sondern auch durchgeführt werden muss. Kommt es zu einer Klage und passen die Parameter

  • Kilometerleistung unter 150.000 Kilometer
  • Eigenverschulden des Klägers ausgeschlossen,


  • dann muss Volkswagen den Schaden analog zum Kilometerstand mittragen.

    Vorsicht Verjährung

    Ganz allgemein verjährt der Anspruch 10 Jahre nach Kauf. Beim T6 ist das noch nicht relevant, da er frühestens 2015 ausgeliefert worden ist. Allerdings sollten spätestens ab einem Schadenseintritt in 2025 Aufmerksamkeit auf Verjährungsfristen gelegt werden.

    Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

    Udo Schmallenberg

    Journalist

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