Kapitaler Motorschaden

Audi ruft E-Tron zurück

AUDI-Rückrufe 93U9 bzw. 93V2

Die Rückrufe für den E-Tron sollen das Auto sicherer machen und Batteriebränden vorbeugen. Betroffene Besitzer müssen nun einen deutlichen Reichweiteverlust hinnehmen.

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Auch Audi hat Probleme mit der HochvoltbatterieHochvoltbatterie Eine Hochvoltbatterie ist eine Batterieeinheit, die aus verschiedenen Modulen, z.B. a 12 Volt besteht, die so geschaltet sind, dass die die jeweils zugeschaltete Voltzahl addiert. Nur so können z.B. Elektromotoren in Autos mit der erforderlichen Leistung versorgt werden

Wegen Brandgefahr gibt es unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 einen Rückruf für Modelle des Audi e-tron der Baujahre 2018 bis 2022. Anlass für den Rückruf sind Probleme mit der Hochvolt-Batterie.

Der Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht. Wie das KBA in seiner Rückruf-Datenbank am 12 . Februar 2024 veröffentlichte, können bei den betroffenen Audi e-tron Spannungsverluste in der Hochvolt-Batterie auftreten. Diese können zu einer thermischen Überlastung und in letzter Konsequenz zu einem Fahrzeugbrand führen. Für die Fahrer besteht also ein ernstzunehmendes Risiko.

Nach Angaben des KBA soll die HV-Batterie in der Werkstatt geprüft und ggf. einzelne Module ausgetauscht werden. Audi scheint sich aber schwer zu tun, das Problem in den Griff zu bekommen. Bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte haben sich deshalb besorgte Besitzer eines Audi e-tron gemeldet. Demnach wurde in der Werkstatt lediglich eine Überwachungssoftware aufgespielt und das Ladelimit für die HV-Batterie auf 80 Prozent reduziert. Eine endgültige Lösung soll es erst 2025 geben.

„Das ist natürlich eine enorme Einschränkung für den Kunden, wenn er mit 20 Prozent weniger Reichweite auskommen muss. Gerade für Autofahrer, die viel unterwegs sind, ist das ein großes Problem. Zudem ist gerade die Reichweite ein wichtiges Kriterium beim Kauf eines E-Autos. Von dem Risiko eines Fahrzeugbrands mal ganz abgesehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts liegt bei den betroffenen Audi e-tron ein handfester Mangel vor, der schon wegen des Brandrisikos umgehend beseitigt werden muss. „Die Besitzer eines betroffenen Audi e-tron können ihr Fahrzeug nur eingeschränkt nutzen. Daher können sie ihre rechtlichen Ansprüche gegen Audi prüfen lassen und müssen sich nicht mit einer Übergangslösung begnügen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Batterie bleibt Sorgenkind beim e-tron

Für Modelle des Audi e-tron gab es immer wieder Rückrufaktionen wegen Problemen mit der Hochvolt-Batterie. Zuletzt erfolgte z.B. unter dem Code 931A bzw. 931B ein solcher Rückruf.

 

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