Kapitaler Motorschaden

Porsche ruft 80.000 Porsche Taycan wegen Batterieproblemen zurück

2000 E-Porsche in Deutschland betroffen

Auch beim Porsche Taycan kann es zu Überhitzungen und Batteriebränden kommen. Werkstattaufenthalt soll 5 Tage dauern.

Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg

Journalist

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Taycan-Rückruf wegen “Veränderungen”

“Sehr selten, unter bestimmten Umständen, könnte könnte…” – der aktuelle Porsche-Rückruf hört sich an, wie Rückrufe sich in Deutschland halt anhören: Alles halb so schlimm – dabei kann es beim Porsche Taycan (erste Generation) zu Batterieüberhitzung und Brand kommen, weil “Veränderungen” in einzelnen Zellen der Batteriemodule der Hochvolt-Batterie auftreten können. Ähnlich  schon wie beim aktuellen Mini Cooper SE Rückruf wird im Rahmen des Updates aber auch nicht der Fehler abgestellt, sondern lediglich schon auffällige Batteriemodule ausgetauscht.

Taycan muss für 5 Tage in die Werkstatt

Man kann sich nicht vorstellen, wie Porsche Haftungsfragen abwiegeln will, wenn so ein Auto in einer Tiefgarage das Brennen anfängt. Für die Reparatur hat Porsche 5 Tage Werkstattaufenthalt eingeplant – also eine Kleinigkeit ist etwas anderes. Die verpflichtende  Rückrufaktion betrifft nur Autos , die online nicht überprüft werden können. Insgesamt sind in Deutschland etwa 2000 Autos möglicherweise betroffen, 80.000 weltweit. grundsätzlich geht es um elektrische Taycans aus dem Fertigungszeitraum 21. Oktober 2019 bis 04. März 2024.

Bislang noch keine Probleme aufgetreten

Angeblich soll es bislang noch zu keinen Problemen gekommen sein, aufgefallen war die Brandgefahr durch interne Qualitätssicherungsprozesse.

So wie es aussieht, wird die Brandgefahr bei modernen Hochvoltbatterien noch eine Zeit mitfahren! Vom Porsche Update Betroffenen sei empfohlen, auch die sogenannten Verzugsschäden und unter Umständen sogar eine Kaufpreis-Minderung im Auge zu behalten.

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    Juristische Bewertung des Porsche Rückrufs

    Wer ein Auto produziert, das mit einem Mangel behaftet ist, muss diesen abschalten im Rahmen der Produkthaftungsverpflichtung. Ob das Update den Mangel abschaltet, bleibt ungewiss.

    Wird der Mangel nicht abgeschaltet oder es nicht möglich ist, ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern, dann haben Besitzer der betroffenen Modelle  trotzdem das Recht, auf einem mängelfreien Auto mit funktionierender Batterie zu bestehen. Kann das Auto nicht mängelfrei gemacht werden, kann der Besitzer auf eine Wertminderung oder sogar auf eine komplette Rückabwicklung des Vertrages bestehen.

    Im zivilrechtlichen Bereich greifen die Schadensersatzbestimmungen des BGB, z. § 826 zur sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung.

    Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

    Grundsätzlich erweitert schon Paragraf 823 die Schadensersatzpflicht auch um fahrlässige Aktionen:

    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    Kurzum: Ein Auto mit einem festgestellten oder drohenden Motorschaden oder Batteriebrand darf ohne einen entsprechenden Hinweis nicht verkauft werden. Für den geschädigten Käufer ergibt sich dadurch zwar ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz und/oder Rückabwicklung. Dieser Anspruch muss aber durchgesetzt werden, entweder im außergerichtlichen Verfahren durch Diskussionen oder Schriftverkehr oder in Form einer Zivil-Klage vor einem deutschen Gericht.

    Dabei ist es mehr oder weniger unbedeutend, ob ein sachmangelbehaftetes Fahrzeug von privat oder gewerblich verkauft wurde. Im geschäftsmäßigen Rahmen sind Ansprüche aber deutlich einfacher durchzusetzen , weil z.B. Gewährleistungspflichten eindeutiger geregelt sind. So ist ein Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist ohnehin gezwungen, jeden Schaden zu beheben.

    Um welche Schäden geht es?

    Es geht zum einen um den rein materiellen Schaden, also z.B. die Wertminderung eines Fahrzeugs als Folge des Mangels, aber auch Begleit- und Folgeschäden müssen reguliert werden, so z.B. Einnahmeverluste durch Immobilität, Abschleppkosten etc. Kosten für Notreparaturen, Gutachten etc. Die Verjährungsfristen variieren: grundsätzlich sollte man Ansprüche allerdings innerhalb von drei Jahren stellen, um keine Ansprüche zu gefährden.

    Weitere nützliche Informationen:

     

     

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