Kapitaler Motorschaden

23DW - Rückruf trifft weiter Audi-Diesel

Diesmal auch A7, A8, Q7 und Q8 dabei

Die Audi-Rückrufe häufen sich – auffällig ist, dass nicht immer die gleichen Modelle betroffen sind. Diesmal sind auch A7, A8, Q7 und Q8 dabei, ob es dabei auch um die 4,2 Liter-Modelle geht, ließ das Kraftfahrtbundesamt offen.

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Aktionscode 23DW – Rückruf für Audi wegen Thermofenster

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Weltweit sind von dem Rückruf nach KBA-Angaben mehr als 260.000 Fahrzeuge betroffen.

Als Grund für den Rückruf nennt das KBA das Thermofenster bei der Abgasreinigung. Konkret teilt die Behörde mit, dass die Reduktion der AbgasrückführungSchadstoffklasse 5, SSK5 Die Schadstoffklasse 5 ist ein Regelwerk zur Reduzierung von Emissionen in Kraftfahrzeugen. Die Einhaltung der Werte insbesonder für NOx ist für die Erteilung von Zulassungsgenehmigungen für Fahrzeuge mit Erstzulassungen von 2009 bis 2015 verbindlich. Die SSK 5 ist eng mit der Einführung von AGR Systemen in Verbrenner und Dieselmotoren verknüpft, denn viele Fahrzeuge waren zuvor mit bis dahin aktueller Filtertechnik nicht mehr in der Lage, die gesetzten Rahmen einzuhalten. Erst eine deutliche Reduzierung der Verbrennungstemperaturen durch neuerliches Zuführen der Abgase zur Verbrennung macht eine sauerstoffärmere und damit NOx-reduzierte Verbrennung möglich. Bestandteile der Abgasrückführung sind AGR-Ventil, AGR-Kühler und Turbolader sowie in der Peripherie die Lambdasonde im Katalysator und die Regenerationsphasen-Steuerung im Dieselpartikelfilter. Abgasrückführung ist im Rahmen der Schadstoffklasse 5 keine technische Ausführung, sondern ein Wirkprinzip  zur Emissionsreduktion. (AGR) nicht der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 entspricht und auch nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern.

 

Der EuGH hatte mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster unzulässig sind, wenn sie schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Dann handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen.

 

Das KBA hat keine Angaben zu der Motorisierung der von dem Rückruf betroffenen Fahrzeuge gemacht. Ende Oktober veröffentlichte die Behörde unter dem Code 23LZ aber schon einen Rückruf für Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 aus demselben Grund. „Daher kann davon ausgegangen werden, dass sowohl Fahrzeuge bis 2 Liter Hubraum als auch die großvolumigeren Audi-Modelle mit 3 Litern Hubraum und mehr von einem Rückruf wegen der Verwendung eines Thermofensters betroffen sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

 

Welche Maßnahmen in der Werkstatt konkret durchgeführt werden sollen, teilt das KBA nicht mit. Wird bspw. ein Software-Update aufgespielt oder das Thermofenster neu bedatet, sind die Auswirkungen auf den Motor, auf Leistung, Verbrauch und Verschleiß nicht bekannt. Da das KBA den Rückruf überwacht, müssen die betroffenen Audi-Halter die Maßnahme aber durchführen lassen, da ansonsten die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann.

Ansprüche auf Schadenersatz

Von dem Rückruf betroffene Audi-Käufer können aber auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. „Nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden muss, sind die Chancen auf Schadenersatz gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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