Kapitaler Motorschaden

Motorschaden VW T6 – Rechtsschutzversicherung muss Deckungszusage erteilen

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Wie schon beim VW T5 kann auch beim Nachfolger VW T6 ein frühzeitiger Motorschaden auftreten. Die Kosten für eine Reparatur oder Austauschmotor sind in der Regel hoch. „Unserer Auffassung nach ist in vielen Fällen ein Konstruktionsfehler für einen frühzeitigen Motorschaden beim VW T6 verantwortlich. Daher können auch Schadenersatzansprüche gegen VW bestehen. Die Entscheidung des OLG München zeigt, dass sich betroffene T6-Fahrer nicht von der Geltendmachung ihrer Rechte abhalten lassen sollten, auch wenn sich die Rechtsschutzversicherung zunächst querstellt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Schadenersatz nach Motorschaden beim VW T6

Zum Hintergrund: Das Thema frühzeitiger Motorschaden tritt sowohl beim VW T5 als auch beim VW T6 auf. Während beim VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit der Motorkennung CFCA häufig ein ungeeigneter AGR-Kühler das Problem ist, weichen die Ursachen für einen Motorschaden beim VW T6 mit der Motorkennung CXEB und CXEC etwas ab. Hier kann vor allem das AGR-Ventil durch hohe Temperaturen geschädigt werden und am Ende ein Motorschaden stehen. „Beim T5 liegen bereits Gutachten zu Konstruktionsfehlern vor. Wir gehen auch beim T6 von einem Konstruktionsfehler aus. Auch hier haben Gerichte bereits die Einholung eines Gutachtens angeordnet“, so Rechtsanwalt Gisevius.

„Nachdem unser Mandant einen Motorschaden bei seinem VW T6 erlitten hat, wollten wir seine Ansprüche gegen VW wegen Konstruktionsmängeln aus deliktischer Produzentenhaftung geltend machen. Seine Allianz-Rechtsschutzversicherung verweigerte jedoch ohne Begründung die Deckungszusage. Daher haben wir Deckungsklage eingereicht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klage übernehmen

Die Klage hatte am Landgericht München Erfolg und der Versicherer erteilte die Deckungszusage für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegen VW. Die Parteien erklärten daraufhin den Rechtsstreit für erledigt. Allerdings wollte das Gericht die Kosten für diesen Rechtsstreit dem Versicherungsnehmer auferlegen. „Dagegen haben wir sofort Beschwerde eingelegt, die vor dem OLG München Erfolg hatte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Ablehnung muss unverzüglich begründet werden

Das OLG München machte deutlich, dass die Deckungsklage gegen die Allianz-Rechtsschutzversicherung zulässig war und der Versicherer den Rechtsstreit um die Übernahme der Kosten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verloren hätte, wenn sich die Parteien nicht geeinigt hätten. Das OLG führte weiter aus, dass der Versicherer die Ablehnung der Deckungszusage gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht unverzüglich begründet hatte und sich daher auch nicht auf unzureichende Erfolgsaussichten berufen könne, führte das OLG München aus. Die Kosten für das Verfahren müsse daher die Rechtsschutzversicherung übernehmen.

Fazit: Schadenersatzansprüche geltend machen

„Die Entscheidung des OLG München zeigt, dass die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer unverzüglich eine Begründung für eine Ablehnung der Kostenübernahme erteilen muss. Bleibt diese Begründung aus, kann sie sich auch später nicht auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen. Das zeigt, dass sich die Versicherungsnehmer nicht von einer Ablehnung ihrer Rechtsschutzversicherung abschrecken lassen sollten, wenn sie Schadenersatzansprüche gegen VW geltend machen wollen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/ oder https://motorschaden.de/

Unser Gutachter für Motorschäden

Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.

In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.

Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).

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