Auto mit Motorschaden verkaufen
Muss ich einen Motorschaden beim Kauf angeben?
Wer einen Sachmangel verschweigt, ist ein Betrüger. Das wird in einem der vielzitiertesten Strafgesetzbuch-Paragrafen (§ 263 Stgb) ziemlich eindeutig definiert:
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Natürlich, denn dafür kann man u.U. sogar ins Gefängnis wandern – und für den entstandenen Schaden muss man auch dem Geschädigten gegenüber geradestehen.
Darum geht es in diesem Artikel:
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Wer einen Motorschaden beim Autoverkauf verschweigt, macht sich strafbar.
Wer also ein Auto verkauft, ohne den neuen Besitzer auf einen drohenden Motorschaden hinzuweisen, der macht sich strafbar. Im zivilrechtlichen Bereich greifen die Schadensersatzbestimmungen des BGB, z. § 826 zur sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung.
„Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“
Grundsätzlich erweitert schon Paragraf 823 die Schadensersatzpflicht auch um fahrlässige Aktionen:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Kurzum: Ein Auto mit einem festgestellten oder drohenden Motorschaden darf ohne einen entsprechenden Hinweis nicht verkauft werden. Für den geschädigten Käufer ergibt sich dadurch zwar ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz und/oder Rückabwicklung. Dieser Anspruch muss aber durchgesetzt werden, entweder im außergerichtlichen Verfahren durch Diskussionen oder Schriftverkehr oder in Form einer Zivil-Klage vor einem deutschen Gericht.
Dabei ist es mehr oder weniger unbedeutend, ob ein sachmangelbehaftetes Fahrzeug von privat oder gewerblich verkauft wurde. Im geschäftsmäßigen Rahmen sind Ansprüche aber deutlich einfacher durchzusetzen , weil z.B. Gewährleistungspflichten eindeutiger geregelt sind. So ist ein Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist ohnehin gezwungen, jeden Schaden zu beheben.
Um welche Schäden geht es?
Es geht zum einen um den rein materiellen Schaden, also z.B. die Wertminderung eines Fahrzeugs als Folge des Mangels, aber auch Begleit- und Folgeschäden müssen reguliert werden, so z.B. Einnahmeverluste durch Immobilität, Abschleppkosten etc. Kosten für Notreparaturen, Gutachten etc. Je nach Schwere des Betrugs variieren die Verjährungsfristen, grundsätzlich sollte man Ansprüche allerdings innerhalb von drei Jahren stellen, um keine Ansprüche zu gefährden.