BMW N20 Motorschaden
Darum geht es
Steuerkettenführung, Kurbelwelle, Nockenwelle und Ölpumpe sind die Schwachstellen
Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren
Immer wenn moderne Fahrzeugmotoren viel zu früh ihr hochtouriges Leben aushauchen sind wir zur Stelle um zu fragen: “Warum ist denn das jetzt passiert?” und vor allem: “Wer ist schuld und wer trägt die Kosten?”
Udo Schmallenberg
Journalist
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Der BMW N20 ist ein 1,6- und 2,0-Liter-Benzinmotor mit Turbolader und doppelter obenliegender Nockenwelle nebst variablem Ventilhub und variabler Ventilsteuerung. Der zwischen 2011 und 2017 produzierte Motor sollte den 6-Zylinder Motor N23 ablösen und ihn in Sachen Drehmoment und besserer Effizienz übertreffen. Downsizig at its best…leider kam es anders.
Die Entwickler brachten einen Twin-Scroll-Turbolader, Doppel-VANOS (variable Ventilsteuerung), Valvetronic (variabler Ventilhub), Direkteinspritzung, Stopp-Start-Automatik und eine elektrische Wasserpumpe zum Einsatz. Der N20 wurde zusammen mit dem BMW N13 Vierzylinder-Turbomotor mit kleinerem Hubraum verkauft. Ab 2014 wurde der N20 sukzessive vom B48 abgelöst, 2017 wurde die Produktion aufgegeben.
Grund für die Neuentwicklung dürften unter anderem Probleme mit der Steuerkettenführung gewesen sein, die den Typ sein kurzes Leben lang begleiteten, insbesondere bei den frühen Modellen kam es hier immer wieder zu drastischen Schadensbildern bis hin zum kapitalen Motorschaden.
Nach unseren Recherchen sollen frühe N20 Serienmotoren mit Steuerkettenführungen aus Kunststoff ausgestattet gewesen sein Hier ergibt sich der Verdacht, dass die hohe Ausfallquote des Bauteils auf die Verwendung fehlerhafte Polycarbonat-Zusammensetzungen zurückgeführt werden kann.
Durch Beschädigungen der Führung lockert sich die Kette und die Kette kann die Nockenwellen nicht mehr ordentlich steuern. Die Abstimmung zwischen Kolben und Ventil ist empfindlich gestört und es kommt zu massiven Motorschädigungen.
Allerdings gehört auch die Kurbelwelle inkl. der Pleuellager zu den Schwachststellen des N20 Motors.
Beim 2013er Rückruf (176.000 Autos weltweit, knapp 7000 in Deutschland) ging es um um mögliche Probleme mit der Ölversorgung des Bremskraftverstärkers. verantwortlich dafür: Die Nockenwelle. Die Verantwortlichkeit dafür konnte damals auf einen Zulieferer abgewälzt werden.
Im Jahr 2017 reichten mehrere Eigentümer in den USA eine Sammelklage gegen BMW ein, in der sie eine Entschädigung für die durch einen Konstruktions- und Materialfehler eingetretenen Schäden forderten.
Im Jahr 2018 versuchte BMW, die Sammelklage abweisen zu lassen. Im Jahr 2019 stellte US-Bezirksrichter William H. Walls entgegen dem Antrag von BMW fest, dass der Hersteller unter Umständen Fahrzeuge mit einem bekannten Motorschaden verkauft haben könnte. Walls vermittelte außerdem die Rechtsauffassung, dass sich der Autohersteller der Klage nicht vollständig entziehen könne.
In den USA können Eigentümer folgender Modelle bzw. Motoren der genannten Jahrgänge an der Sammelklage teilnehmen
- 2012 bis 2015 X1
- 2013 bis 2015 X3
- 2015 X4
- 2012 bis 2015 Z4
- 2014 bis 2015 228i Coupe, Cabriolet
- 2012 bis 2015 320i Limousine
- 2012 bis 2015 328i Limousine, Sports Wagon, Gran Turismo
- 2014 bis 2015 428i Coupe, Cabriolet, Gran Coupe
- 2012 bis 2015 528i Limousine
Auch in Deutschland sind die Foren voll mit kritischen Ausführungen zu N20-Motorschäden in Bezug auf die Steuerkettenführung, Kurbelwelle, Nockenwelle und Ölpumpe.
Produktionsbedingte Motorschäden treten in aller Regel recht früh ein, meist ab 65.000 Kilometern.
Zwar gibt es in der EU keine sogenannten Class-Actions, trotzdem könnte das Verfahren in den USA auch deutschen BMW-Eigentümer ermutigen, Schadenersatz zu fordern.
Dazu muss allerdings eine zivilrechtliche Klage eingereicht werden und zwar dann, wenn möglichen Ansprüche noch nicht verjährt sind. Dies wäre bei Autos interessant, die nicht älter als zehn Jahre sind. Wer also einen 2014er oder 2015er BMW mit N20 Motor besitzt oder besaß und einen kapitalen Motorschaden zu beklagen hatte, sollte sich zur Schadensminimierung juristischen Rat einholen.