Vorsicht Feuer - Audi ruft e-tron-Modelle wegen Brandgefahr zurück - Code 931A
Auch dem e-tron Audi droht Batteriebrand
Audi muss verschiedene Modelle des Audi e-tron wegen Brandgefahr in die Werkstatt zurückrufen. Die Maßnahmen zum Aktionscode 931A werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht und sind für die Autobesitzer verpflichtend. Nach Angaben der Flensburger Behörde kann ein Zelldefekt in der HochvoltbatterieHochvoltbatterie Eine Hochvoltbatterie ist eine Batterieeinheit, die aus verschiedenen Modulen, z.B. a 12 Volt besteht, die so geschaltet sind, dass die die jeweils zugeschaltete Voltzahl addiert. Nur so können z.B. Elektromotoren in Autos mit der erforderlichen Leistung versorgt werden einen Kurzschluss und in der Folge einen Brand auslösen.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Wie bei Porsche Taycan und Mini SE
Vor kurzem wurde bekannt, dass es beim Audi e-tron erneut zu Problemen mit der Hochvoltbatterie und einer daraus resultierenden Brandgefahr gekommen ist, so dass tausende Fahrzeuge in die Werkstatt müssen. Wie das KBA nun veröffentlichte, sind bei Audi Modelle des Audi e-tron GT sowie des RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 von dem Rückruf betroffen.
Es ist nicht der erste Rückruf wegen dieses Problems beim Audi e-tron. Unter dem Code 93VN veröffentlichte das KBA am 17. Mai 2024 einen Rückruf für Modelle des e-tron GT und RS e-tron GT der Baujahre 2020 bis 2024 wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie. Keine zwei Wochen später folgte am 29. Mai 2024 ein Rückruf für Modelle der Baujahre 2020 bis 2023 unter dem Code 93VM.
Das Risiko der Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen. „Dieses Risiko müssen betroffene Audi-Käufer nicht einfach hinnehmen. Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Aktuell haben Stromer intensiv mit der Problematik zu kämpfen. Auch beim Porsche Taycan und meim Mini Cooper SE gibt es entsprechende Rückrufe
Warnsystem statt Reparatur
Welche Maßnahmen in der Werkstatt ergriffen werden, ist derzeit noch nicht klar. Nach Ansicht von Rechtanwalt Gisevius kann aber nur der Austausch der Hochvoltbatterie der Gefahr des Fahrzeugbrands wirksam begegnen. „Soll aber ggf. nur ein Warnsystem installiert werden, dass auf den Defekt hinweist und erst dann die Batterie erneuert werden, dürfte diese Maßnahme nicht ausreichen. Ein solch gefährlicher Mangel muss meines Erachtens umgehend beseitigt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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Batteriebrand: Problem gelöst?
Offensichtlich wird durch das Update das Problem nicht gelöst, sondern es wirkt sich wohl nur auf die Informations- und Warnungsarchitektur des Batteriemanagements aus. Da Kurzschlüsse der beschriebenen Art auch bei abgestellten Fahrzeugen drohen, bleibt ein mulmiges Gefühl, z.B. wenn das Auto in der heimischen Garage oder in der Tiefgarage abgestellt wird.
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