Kapitaler Motorschaden

Rückruf: E-Mini brennt nach Batterieproblemen

BMW-Rückruf – jetzt trifft es E-Minis

Feuer kann auch bei abgestellten Autos ausberechen. Motorschaden führt. Problematisch: Der Rückruf optimiert nur die Software – die Batterie bleibt undicht.

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Mini Cooper SE – Rückruf wegen Brandgefahr

Feuer an Bord: BMW muss wegen einer drohenden Brandgefahr weltweit 150.000 Mini Cooper SE zurückrufen.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sind Modelle der Baujahre 2018 bis 2024 vom Rückruf betroffen.

40.000 Mini Cooper SE in Deutschland betroffen

Im Zuständigkeitsbereich des deutschen Kraftfahrtbundesamtes geht es um immerhin noch 40.000 Autos.

Der Rückruf für die betroffenen Mini Cooper wird unter dem Hersteller-Code 0061750800 geführt. Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 10. September 2024, demnach kann es zu einem Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kommen. Daraus kann sich ein Feuer entwickeln.

Kurzschluss in undichter Batterie

Etwas mehr Informationen liefert der ADAC in der Online-Ausgabe des ADAC Magazins. Undichtigkeiten am Gehäuse der Hochvoltbatterie führen zum Eindringen von Feuchtigkeit, was dann einen Kurzschluss herbeiführt.

Der Fahrer wird zwar durch eine Fehlermeldung auf mögliche Probleme hingewiesen. Allerdings ist der Hinweis „Weiterfahrt möglich. Hochvolt-System“  im Cockpit nicht wirklich aussagekräftig.

Das Auto sollte auf jeden Fall nicht mehr genutzt werden – ein brand ist aber auch bei abgestellten Fahrzeugen möglich. Daher sollten E-Minis nach Anzeige der Warnung nicht in der Garage oder in Tiefgaragen abgestellt werden.

Die Batterie kann sich auch während der Fahrt ausschalten, sodass das Auto einfach ausrollt – oder auf der Autobahn zum Sicherheitsrisiko wird.

Was passiert in der Werkstatt?

Besitzer eines Mini Cooper SE werden daher aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Dort soll aber nicht etwa die Batterie ausgetauscht, sondern ein Software-Update aufgespielt werden. Die Software erkenne zuverlässig eine Fehlfunktion der Batterie und sorge dann dafür, dass sich die Batterie so weit entlädt, dass keine Brandgefahr mehr besteht. Erst wenn sich dann ein undichtes Gehäuse der Batterie als Ursache herausstelle, solle der Mangel in der Werkstatt behoben werden.

Für Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar: „Wenn durch eine undichte Batterie Brandgefahr bei den betroffenen E-Fahrzeugen besteht, sollte dieser Mangel auch umgehend behoben und z.B. die Batterie ausgetauscht werden.“

Letzten Endes ist die Batterie mit der Undichtigkeit das Problem, nicht die Software.

Rückruf stellt den Mangel nicht ab

Gisevius: “Feuchtigkeit in der Batterie sollte nicht sein!”

Die Käufer der betroffenen Mini Cooper SE sollten sich nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. „Aus meiner Sicht weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf und die Käufer haben ein Recht darauf, dass der Mangel beseitigt wird. Ob das durch ein Software-Update möglich ist, erscheint zumindest fraglich“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zudem können Fahrzeughalter ggf. noch Gewährleitungsansprüche geltend machen. Wenn sich der Mangel nicht in angemessener Frist beheben lässt, kann auch ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags bestehen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Mini Cooper-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

 

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    Juristische Bewertung des BMW-Rückrufs

    Wer ein Auto produziert, das mit einem Mangel behaftet ist, muss diesen abschalten im Rahmen der Produkthaftungsverpflichtung.

    Wird der Mangel nicht abgeschaltet oder es nicht möglich ist, ein mangelfreies Auto zu liefern, dann haben Besitzer der betroffenen Modelle  trotzdem das Recht, auf einem mängelfreien Auto zu bestehen. Kann das Auto nicht mängelfrei gemnacht werden, kann der Besitzer eine Wertminderung oder sogar auf eine komplette Rückabwicklung des Vertrages bestehen.

    Im zivilrechtlichen Bereich greifen die Schadensersatzbestimmungen des BGB, z. § 826 zur sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung.

    Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

    Grundsätzlich erweitert schon Paragraf 823 die Schadensersatzpflicht auch um fahrlässige Aktionen:

    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    Kurzum: Ein Auto mit einem festgestellten oder drohenden Motorschaden oder Batteriebrand darf ohne einen entsprechenden Hinweis nicht verkauft werden. Für den geschädigten Käufer ergibt sich dadurch zwar ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz und/oder Rückabwicklung. Dieser Anspruch muss aber durchgesetzt werden, entweder im außergerichtlichen Verfahren durch Diskussionen oder Schriftverkehr oder in Form einer Zivil-Klage vor einem deutschen Gericht.

    Dabei ist es mehr oder weniger unbedeutend, ob ein sachmangelbehaftetes Fahrzeug von privat oder gewerblich verkauft wurde. Im geschäftsmäßigen Rahmen sind Ansprüche aber deutlich einfacher durchzusetzen , weil z.B. Gewährleistungspflichten eindeutiger geregelt sind. So ist ein Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist ohnehin gezwungen, jeden Schaden zu beheben.

    Um welche Schäden geht es?

    Es geht zum einen um den rein materiellen Schaden, also z.B. die Wertminderung eines Fahrzeugs als Folge des Mangels, aber auch Begleit- und Folgeschäden müssen reguliert werden, so z.B. Einnahmeverluste durch Immobilität, Abschleppkosten etc. Kosten für Notreparaturen, Gutachten etc. Je nach Schwere des Betrugs variieren die Verjährungsfristen, grundsätzlich sollte man Ansprüche allerdings innerhalb von drei Jahren stellen, um keine Ansprüche zu gefährden.

    Weitere nützliche Informationen:

     

     

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