Euro 7 b- Was bringt die neue Umwelt-Norm
E-Auto-Batterien, Feinstaub und Umweltpass
Die neue und längst überfällige Umweltnorm Euro 7 nimmt auch die Lebenserwartung von Autobatterien ins Visier und stärkt damit die Position von Autobesitzern in Streitfällen.
Darum geht es in diesem Artikel:
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Automotive-Wendepunkt: Die neue Euro 7-Norm
Erstmals Mindeststandards für die Elektromobilität
Weniger Auspuff, mehr Abrieb: Die wichtigsten Neuerungen
Wmissionskontrolle jenseits des Motors
Erstmals in der Geschichte der Euro-Normen schaut der Gesetzgeber nicht mehr nur auf das, was aus dem Auspuff kommt. Die Euro 7 reguliert streng den Feinstaub, der durch den Abrieb von Bremsen und Reifen entsteht. Da auch Elektroautos bremsen und Reifen verschleißen, betrifft diese Regelung ausnahmslos alle Antriebsarten. Zudem wird die Messung von Rußpartikeln im Abgas verfeinert, indem nun auch ultrafeine Partikel ab einer Größe von 10 Nanometern erfasst werden.
Haltbarkeitsgarantie für E-Auto-Batterien
Ein Meilenstein für den Verbraucherschutz ist die Einführung von verbindlichen Mindestkapazitäten für Antriebsbatterien. Elektroautos und Plug-in-Hybride müssen nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern Laufleistung noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Batteriekapazität aufweisen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern liegt die Grenze bei 72 Prozent. Dies schafft endlich Rechtssicherheit beim Gebrauchtwagenkauf von Stromern.
Dauerhafte Überwachung und der digitale “Auto-Pass”
Fahrzeuge müssen ihre Sauberkeit künftig doppelt so lange beweisen wie bisher – nämlich bis zu 10 Jahre oder 200.000 Kilometer weit. Ein kontinuierliches On-Board-Monitoring im Fahrzeug überwacht die realen Emissionen permanent im Fahrbetrieb. Gekoppelt wird dies mit einem neuen digitalen Umweltpass, der Daten zu Verbrauch, Schadstoffen und dem Zustand der Batterie transparent für Behörden und Besitzer zusammenfasst.
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Fazit: Ein echter Neustart für den Umweltschutz?
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FAQ zum Thema Motorschaden
Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.
Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.
Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.



