Kapitaler Motorschaden

Fehlende Reichweite beim E-Auto – So wehren Sie sich!

Die Reichweitenlüge

Wie weit komme ich? – Reichweite als Verkaufsargument

Die Hersteller überbieten sich mit Reichweite-Versprechen, doch wie verbindlich sind diese Werbeaussagen und was können E-Auto-Besitzer tun, wenn die Reichweite nicht mit den Angaben aus dem verkaufsprospekt übereinstimmen?

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Angaben zur Reichweite sind oft zu optimistisch

Der Umstieg vom klassischen Verbrenner auf ein Elektroauto sorgt bei vielen Neulingen schnell für Ernüchterung, sobald der Blick auf die verbleibende Batterieladung fällt. Der Vorwurf der bewussten Täuschung steht schnell im Raum, und manch ein Enttäuschter zieht bereits Parallelen zu vergangenen Abgasskandalen. Ein Blick auf aktuelle Wintertests des ADAC und die laufenden Debatten von Verbraucherschützern zeigt jedoch, dass die Realität oft 20 bis 30 Prozent hinter den Herstellerangaben zurückbleibt, ohne dass man rechtlich direkt von Betrug sprechen kann.


Zwischen Prospekt und Pannenstreifen: Was an der „Reichweitenlüge“ wirklich dran ist

Der eigentliche Sündenbock für diese Abweichungen trägt den Namen WLTP. Dieses weltweit harmonisierte Prüfverfahren ermittelt die Reichweite unter strengen Laborbedingungen bei optimalen Temperaturen und ohne den Einsatz von Klimaanlage oder Heizung. Da dieser standardisierte Zyklus primär der Vergleichbarkeit dient, bildet er den harten deutschen Verkehrsalltag mit schnellen Autobahnetappen kaum realistisch ab.

Wer sind die Reichweitenkiller im Alltag?

In der Praxis treffen dann die wahren Reichweiten-Killer aufeinander, allen voran die Fahrgeschwindigkeit. Auf der Autobahn treibt der exponentiell steigende Luftwiderstand den Strombedarf drastisch in die Höhe. Kommen dann noch niedrige Temperaturen hinzu, sinkt die chemische Leistungsfähigkeit der Batteriezellen, während die elektrische Innenraumheizung massiv Energie aus dem Akku saugt.

Juristische Bewertung zum Schadenersat

Diese Diskrepanz beschäftigt mittlerweile auch vermehrt Juristen und Verbraucherschützer. Es wird intensiv darüber diskutiert, ab welcher prozentualen Abweichung eine geringere Reichweite als Sachmangel gilt, der Käufer zu einer Minderung des Kaufpreises oder gar zur Rückabwicklung des Vertrags berechtigt. Da die Hersteller jedoch formal korrekte Gesetzeswerte angeben, bleibt der Klageweg für den Einzelnen eine rechtliche Grauzone.
 
Für den Autokauf bedeutet dies vor allem, dass Konsumenten umdenken müssen. Als goldene Faustregel gilt, im Alltag pauschal 20 Prozent und bei frostigen Temperaturen im Winter sogar bis zu 40 Prozent von den offiziellen Angaben abzuziehen. Wer vor dem Kauf auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher weniger an den bunten Hochglanzprospekten orientieren, sondern gezielt nach unabhängigen Messwerten wie dem ADAC EcoTest suchen.
 

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    FAQ zum Thema Motorschaden

    Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.

    Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.

    Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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