Lieferchaos durch GSR2 -
Neue Wohnmobile werden aktuell nicht ausgeliefert
Neue Vorschriften – Ohne erweiterte Assistenzsysteme dürfen neu produzierte Autos derzeit nicht auf die Straße. Insbesondere die Besteller von Wohnmobilen werden derzeit vertröstet.
Darum geht es in diesem Artikel:
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Udo Schmallenberg
Journalist
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GSR2-Chaos: Warum Tausende Wohnmobile feststecken – Das müssen Camper jetzt wissen
Ein angekündigtes Beben: Die Vorlaufzeit der GSR2
Der „Perfect Storm“ in der Camper-Branche
Die Rechtslage: Was gilt bei „unverbindlichen“ Terminen?
Die 6-Wochen-Regel
Nach den Standard-Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) darf ein unverbindlicher Termin um maximal sechs Wochen überschritten werden. Danach können Sie den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern und ihn damit rechtlich in Verzug setzen.
Keine „höhere Gewalt“
Da die GSR2-Fristen seit 2019 bekannt waren, ist die Verzögerung in der Regel kein „unvorhersehbares Ereignis“. Es gehört zum Betriebsrisiko des Herstellers, die Produktion rechtzeitig anzupassen. Käufer müssen Verzögerungen, die auf schlechter Planung beruhen, nicht unbegrenzt hinnehmen.
Ihre Optionen bei Verzug
Sobald der Händler in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist (ca. 14 Tage) verstrichen ist, haben Sie handfeste Rechte
Schadenersatz: Kosten für Ersatz-Mietcamper für den geplanten Urlaub können unter Umständen geltend gemacht werden.
Rücktritt: Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferung aussichtslos erscheint.
Preisschutz: Versucht der Händler, die Kosten für die neue Technik (GSR2-Paket) nach Vertragsschluss auf Sie abzuwälzen? Das ist nur unter extrem engen Voraussetzungen zulässig und oft unwirksam.
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- Bekanntheit der Stichtage: Die GSR II schreibt vor, dass ab dem 1. Juli 2026 für alle Neuzulassungen bestimmte Assistenzsysteme (Notbremsassistent, Rückfahrkamera, Müdigkeitswarner etc.) Pflicht sind.
- Problematik der Tageszulassungen: Händler wussten Ende 2025, dass Fahrzeuge, die nicht GSR2-konform sind, vor diesem Stichtag zugelassen werden müssen. Nicht verkaufte oder nicht rechtzeitig zugelassene Bestandsfahrzeuge könnten nach dem 30. Juni 2026 nicht mehr als Neufahrzeuge zulassungsfähig sein.
- Aufklärungspflicht: Da der Wegfall der Zulassungsfähigkeit ein wesentlicher Mangel ist, der den Wert des Fahrzeugs drastisch mindert (bis hin zur Unverkäuflichkeit), hätten Händler ihre Kunden über die Konsequenzen der GSR2-Regelungen bei Modellen ohne diese Systeme informieren müssen.
- Informationen lagen vor: Informationen über die Ausrüstungspflichten und die Übergangsregelung bis 30. Juni 2026 waren in der Branche bekannt.
Wurden Händler über GSR2 informiert?
- Frühzeitige Gremienarbeit (ab 2021): Fachverbände wie der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) und die European Caravan Federation (ECF) waren bereits seit Mai 2021 in die Abstimmungen zur GSR2 eingebunden und informierten ihre Mitgliedsunternehmen (Hersteller) über die kommenden Anforderungen.
- Gesetzliche Veröffentlichung (Juli 2024): Ein entscheidender Meilenstein war die Bekanntgabe der Umsetzung im Verkehrsblatt am 31. Juli 2024. Dies diente als offizielle Grundlage für die nationalen Genehmigungsverfahren.
- Händlerschulungen und Rundschreiben (2024–2025): Die Hersteller informierten ihre Vertragshändler sukzessive im Rahmen von Modelljahr-Präsentationen und Händlertagungen. Insbesondere Marken wie Ahorn Camp stellten detaillierte Leitfäden bereit, um Händler auf die Preissteigerungen und technischen Änderungen (z. B. Cybersecurity) vorzubereiten.
- Fachmedien und Branchenportale (ab 2024): Branchen-Informationsdienste wie Promobil und Videoformate (z. B. GÜMA TV) begleiteten den Prozess mit Erklärvideos und Artikeln, um die Auswirkungen auf den Lagerbestand und Abverkauf zu erläutern
- Technische Anpassungen: Notwendigkeit neuer Sensoren und Software-Architekturen.
- Bestandsmanagement: Warnungen vor “unverkäuflichen” Lagerfahrzeugen, die vor der Deadline im Juli 2026 zugelassen werden müssen.
- Preiskalkulation: Information über die unvermeidbaren Preiserhöhungen aufgrund der neuen Serienausstattung.
Fazit für Betroffene
Die Camper-Experten – Hilfe bei Lieferproblemen
Die Kanzlei Brüllmann vertritt seit Jahren Besitzer von Wohnmobilen und Campern auf Lieferwagenbasis in unterschiedlichsten Streitigkeiten mit Herstellern und Händlern.
Weitere nützliche Informationen:
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Unser Gutachter für Motorschäden

Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.
In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.
Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).



