Kapitaler Motorschaden

Lieferprobleme bei neuen Wohnmobilen – GSR2-Chaos

Lieferchaos durch GSR2 -

Neue Wohnmobile werden aktuell nicht ausgeliefert

Neue Vorschriften – Ohne erweiterte Assistenzsysteme dürfen neu produzierte Autos derzeit nicht auf die Straße. Insbesondere die Besteller von Wohnmobilen werden derzeit vertröstet.

Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg

Journalist

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GSR2-Chaos: Warum Tausende Wohnmobile feststecken – Das müssen Camper jetzt wissen

Die Camping-Saison ist in vollem Gange, doch für viele Käufer bleibt der Traum vom eigenen Camper vorerst ein Albtraum aus Bürokratie und Technik-Frust. Die neue EU-Sicherheitsverordnung GSR2 sorgt seit dem 7. Juli 2024 für massive Lieferstopps. Besonders betroffen: Wohnmobile auf Transporter-Basis. Wir klären auf, warum die Fahrzeuge festsitzen und warum die Ausrede „höhere Gewalt“ rechtlich kaum haltbar ist.

Ein angekündigtes Beben: Die Vorlaufzeit der GSR2

Oft versuchen Händler, die Verzögerungen als „überraschende bürokratische Hürde“ darzustellen. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Die EU-Verordnung 2019/2144 (GSR2) wurde bereits im November 2019 verabschiedet.
Für die Branche war also seit fast fünf Jahren klar, dass der Stichtag 7. Juli 2024 das Ende für Fahrzeuge ohne die neuen Assistenzsysteme bedeutet. Fachmagazine und Branchenverbände warnten bereits seit Ende 2023 massiv vor Engpässen bei der Umstellung der Basisfahrzeuge (Ducato, Transit & Co.). Dass viele Hersteller die Produktion erst in letzter Minute umstellten oder Ausnahmegenehmigungen zu spät beantragten, war somit für Branchenkenner seit Monaten absehbar.

Der „Perfect Storm“ in der Camper-Branche

Während Pkw-Hersteller ihre Flotten meist rechtzeitig umgestellt haben, trifft die GSR2 die Wohnmobilbranche doppelt hart. Ein Wohnmobil besteht aus zwei Teilen – dem Basisfahrzeug und dem Aufbau. Viele Basisfahrzeuge wurden vor Monaten produziert, erhielten aber erst nach dem Stichtag ihren finalen Ausbau. Das Ergebnis: Ohne Nachrüstung oder Sondergenehmigung dürfen diese Fahrzeuge rechtlich nicht mehr zugelassen werden.

Die Rechtslage: Was gilt bei „unverbindlichen“ Terminen?

In fast allen Kaufverträgen steht kein festes Datum, sondern ein „unverbindlicher Liefertermin“. Doch Käufer sind nicht machtlos:

Die 6-Wochen-Regel

Nach den Standard-Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) darf ein unverbindlicher Termin um maximal sechs Wochen überschritten werden. Danach können Sie den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern und ihn damit rechtlich in Verzug setzen.

Keine „höhere Gewalt“

Da die GSR2-Fristen seit 2019 bekannt waren, ist die Verzögerung in der Regel kein „unvorhersehbares Ereignis“. Es gehört zum Betriebsrisiko des Herstellers, die Produktion rechtzeitig anzupassen. Käufer müssen Verzögerungen, die auf schlechter Planung beruhen, nicht unbegrenzt hinnehmen.

Ihre Optionen bei Verzug

Sobald der Händler in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist (ca. 14 Tage) verstrichen ist, haben Sie handfeste Rechte

  • Schadenersatz: Kosten für Ersatz-Mietcamper für den geplanten Urlaub können unter Umständen geltend gemacht werden.

  • Rücktritt: Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferung aussichtslos erscheint.

  • Preisschutz: Versucht der Händler, die Kosten für die neue Technik (GSR2-Paket) nach Vertragsschluss auf Sie abzuwälzen? Das ist nur unter extrem engen Voraussetzungen zulässig und oft unwirksam.

 

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    Hätte mein Händler mich Ende 2025 beim Vertragsschluss auf Lieferschwierigkeiten hinweisen müssen? Hier sind die wichtigsten Gründe für die Aufklärungspflicht der Händler:
    • Bekanntheit der Stichtage: Die GSR II schreibt vor, dass ab dem 1. Juli 2026 für alle Neuzulassungen bestimmte Assistenzsysteme (Notbremsassistent, Rückfahrkamera, Müdigkeitswarner etc.) Pflicht sind.
    • Problematik der Tageszulassungen: Händler wussten Ende 2025, dass Fahrzeuge, die nicht GSR2-konform sind, vor diesem Stichtag zugelassen werden müssen. Nicht verkaufte oder nicht rechtzeitig zugelassene Bestandsfahrzeuge könnten nach dem 30. Juni 2026 nicht mehr als Neufahrzeuge zulassungsfähig sein.
    • Aufklärungspflicht: Da der Wegfall der Zulassungsfähigkeit ein wesentlicher Mangel ist, der den Wert des Fahrzeugs drastisch mindert (bis hin zur Unverkäuflichkeit), hätten Händler ihre Kunden über die Konsequenzen der GSR2-Regelungen bei Modellen ohne diese Systeme informieren müssen.
    • Informationen lagen vor: Informationen über die Ausrüstungspflichten und die Übergangsregelung bis 30. Juni 2026 waren in der Branche bekannt.
    Wer Ende 2025 ein Wohnmobil kaufte, das in 2026 ohne entsprechende Assistenzsysteme zugelassen werden sollte, hätte durch den Händler auf das Risiko hingewiesen werden müssen. Unter Umständen könnten Verträge auch auf Basis der Nichterfüllung der Informationspflichten als nichtig bewertet werden, da der Kunde im Wissen um realistische Liefertermine das Fahrzeug nicht bestellt hätte.
     

    Wurden Händler über GSR2 informiert?

    Die Information der Wohnmobilhändler über die
    General Safety Regulation 2 (GSR2) erfolgte über einen längeren Zeitraum durch eine Kombination aus offiziellen Veröffentlichungen, Verbandsarbeit und direkter Kommunikation der Hersteller.
     
    Zeitlicher Ablauf und Quellen:
    • Frühzeitige Gremienarbeit (ab 2021): Fachverbände wie der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) und die European Caravan Federation (ECF) waren bereits seit Mai 2021 in die Abstimmungen zur GSR2 eingebunden und informierten ihre Mitgliedsunternehmen (Hersteller) über die kommenden Anforderungen.
    • Gesetzliche Veröffentlichung (Juli 2024): Ein entscheidender Meilenstein war die Bekanntgabe der Umsetzung im Verkehrsblatt am 31. Juli 2024. Dies diente als offizielle Grundlage für die nationalen Genehmigungsverfahren.
    • Händlerschulungen und Rundschreiben (2024–2025): Die Hersteller informierten ihre Vertragshändler sukzessive im Rahmen von Modelljahr-Präsentationen und Händlertagungen. Insbesondere Marken wie Ahorn Camp stellten detaillierte Leitfäden bereit, um Händler auf die Preissteigerungen und technischen Änderungen (z. B. Cybersecurity) vorzubereiten.
    • Fachmedien und Branchenportale (ab 2024): Branchen-Informationsdienste wie Promobil und Videoformate (z. B. GÜMA TV) begleiteten den Prozess mit Erklärvideos und Artikeln, um die Auswirkungen auf den Lagerbestand und Abverkauf zu erläutern
    Die Kommunikation konzentrierte sich auf drei Hauptbereiche:
    1. Technische Anpassungen: Notwendigkeit neuer Sensoren und Software-Architekturen.
    2. Bestandsmanagement: Warnungen vor “unverkäuflichen” Lagerfahrzeugen, die vor der Deadline im Juli 2026 zugelassen werden müssen.
    3. Preiskalkulation: Information über die unvermeidbaren Preiserhöhungen aufgrund der neuen Serienausstattung.
     
    Dagegen argumentieren Händler aktuell bei der Diskussion um Vertragsrücktritte, dass das Ausbleiben der Basisfahrzeuge “Höhere Gewalt” sei.
     
    Davon kann aber nicht gesprochen werden, denn nach Internetrecherchen hat Ford mit den Wohnmobilunternehmen deutlich kommuniziert, dass GSR2-konforme Fahrzeuge erst im 3. Quartal 2026 das Werk verlassen werden. Eine Auslieferung an Kunden noch in diesem Jahr ist eine sehr sportliche Prognose.

    Fazit für Betroffene

    Hängen Sie nicht in der Warteschleife fest. Da die Problematik seit Jahren absehbar war, haben Sie gute Karten. Wenn Ihr unverbindlicher Liefertermin mehr als sechs Wochen zurückliegt, sollten Sie den Verzug schriftlich (per Einschreiben) erklären, um Ihre rechtliche Position für Schadenersatz oder Rücktritt zu sichern.

    Die Camper-Experten – Hilfe bei Lieferproblemen

    Die Kanzlei Brüllmann vertritt seit Jahren Besitzer von Wohnmobilen und Campern auf Lieferwagenbasis in unterschiedlichsten Streitigkeiten mit Herstellern und Händlern.

     

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    Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.

    In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.

    Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).

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