Rückruf 23LZ - AUDI ruft 100.000 Diesel zurück
Darum geht es in diesem Artikel:
ToggleJetzt auch Audi – Thermisches Fenster bei Rückruf 23LZ im KBA-Fokus
Die neue Sensibiliät des Kraftfahrtbundesamtes zum Thema “Thermisches Fenster” hat nun auch AUDI erwischt: Das Unternehmen muss 100.000 bereits zurückgerufene Autos nochmals zurückrufen, um des Status eines früheren Updates zu überspielen. Der Rückruf wird durchgeführt unter dem Aktionscode 23LZ und ist verpflichtend.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Rückruf für Audi A4, A5, A6 und Q5 – Aktionscode 23LZ
Die Konzerntochter Audi muss unter dem Code 23LZ rund 110.000 Fahrzeuge einem Rückruf unterziehen, denn wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters entsprechen die Fahrzeuge nicht den Erfordernissen der Schadstoffklasse 5.
Weltweit müssen nach Informationen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt, um die Parameter des Settings des Motorsteuergerätes neu einzustellen.
Das KBA hat den Rückruf 23LZ am 28. Oktober 2024 in seiner Datenbank veröffentlicht.
Betroffen sind demnach Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 der Baujahre 2009 bis 2017. Grund für den Rückruf ist nach Angaben der Behörde, dass das verwendete Thermofenster bei der AbgasrückführungSchadstoffklasse 5, SSK5 Die Schadstoffklasse 5 ist ein Regelwerk zur Reduzierung von Emissionen in Kraftfahrzeugen. Die Einhaltung der Werte insbesonder für NOx ist für die Erteilung von Zulassungsgenehmigungen für Fahrzeuge mit Erstzulassungen von 2009 bis 2015 verbindlich. Die SSK 5 ist eng mit der Einführung von AGR Systemen in Verbrenner und Dieselmotoren verknüpft, denn viele Fahrzeuge waren zuvor mit bis dahin aktueller Filtertechnik nicht mehr in der Lage, die gesetzten Rahmen einzuhalten. Erst eine deutliche Reduzierung der Verbrennungstemperaturen durch neuerliches Zuführen der Abgase zur Verbrennung macht eine sauerstoffärmere und damit NOx-reduzierte Verbrennung möglich. Bestandteile der Abgasrückführung sind AGR-Ventil, AGR-Kühler und Turbolader sowie in der Peripherie die Lambdasonde im Katalysator und die Regenerationsphasen-Steuerung im Dieselpartikelfilter. Abgasrückführung ist im Rahmen der Schadstoffklasse 5 keine technische Ausführung, sondern ein Wirkprinzip zur Emissionsreduktion. nicht den europäischen Vorgaben und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zu Thermofenstern entspricht.
Rechtsanwalt Gisevius; “Die Behörde bezieht sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2022. Dabei hat der EuGH deutlich gemacht, dass er Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 und über 33 Grad für eine Reduzierung der Abgasreinigung sorgen, für eine unzulässige Abschalteinrichtung hält.”
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Abschalteinrichtung dazu dient, den Motor vor unmittelbarer Beschädigung zu schützen. Das ist allerdings nicht Sinn des aktuellen Motorsettings, das die Bestimmungen mehr oder weniger umgeht.
Der Rückruf 23LZ kommt nicht überraschend
Der Motor in den Audi-Modellen wurde von der Konzernmutter VW entwickelt und hergestellt. Das KBA macht zwar keine Angaben zum Motortyp der betroffenen Fahrzeuge. „Anhand der Baujahre der betroffenen Audi-Modelle kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich um den durch den Abgasskandal bekannten Dieselmotor des Typs EA 189 und auch um das Nachfolgemodell des Typs EA 288 handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte und www.oeltod-anwalt.de
Auch VW werden zurückgerufen
Betroffen sind Modelle des VW Polo (Rückruf-Code 23M3), des VW Crafter und VW Transporter (23M4), des VW Amarok (23M5) sowie des VW Touareg (23M7 und 23N3).
Nun muss auch Audi zahlreiche Fahrzeuge wegen eines unzulässigen Thermofensters zurückrufen. Das KBA macht zwar keine Angaben zu den geplanten Maßnahmen, es ist aber davon auszugehen, dass ein Software-Update installiert werden soll. Auch als der Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 im Herbst 2015 aufgeflogen war, wurde ein Software-Update aufgespielt. Ausgerechnet mit diesem Update wurde aber auch ein Thermofenster installiert, das nun Grund für den Rückruf sein dürfte. Denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthält, die entfernt werden müsste.
Zumindest für einen Teil der betroffenen Audi-Besitzer dürfte es daher schon der zweite Rückruf im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sein. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. „Nachdem der BGH mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen, sind die Aussichten auf Schadenersatz insbesondere auch bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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