Hyundai-Rückruf trifft Transporter M-1
Hyundai-Transporter bis 2020 betroffen
Weltweit sind 131.717 Transporter der Baureihe H-1 von einem Rückruf des koreanischen Autobauers Hyundai betroffen, über 2000 davon sind auf Deutschlands Straßen unterwegs, wo das Kraftfahrtbundesamt als für Zulassungsangelegenheiten verantwortliche Behörde den verpflichtenden Rückruf überwacht.
Darum geht es in diesem Artikel:
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Rückruf wegen Brandgefahr
Der Rückruf wird beim Kraftfahrtbundesamt unter der Referenznummer 14339 geführt. Der Hersteller hat den Code 41D047 für die Kommunikation mit den Kunden festgelegt.
Natürlich betrifft die Meldung auch wieder Teile des Abgassystems, dass durch thermische Probleme Fahrzeugbrände auslösen kann.
Partikelfilter schädigt Kühlwasserschläuche
Wenn der Partikelfilter des H-1 in die Regenerationsphase eintritt, entstehen hohe Temperaturen, denen die Kühlmittels´schläuche im Motorraum nicht viel entgegenzusetzen haben.
Hier kommte es auf Dauer zu einer Materialschwäche und einem Flüssigkeitsaustritt, der letzten Endes eine gewisse Feuergefahr – wieder ausgehend vom zu heißen Partikelfilter – mit sich bringt.
In der Werkstatt werden Kühlmittelschläuche ausgetauscht und der Hitzeschild des Partikelfilters optimiert.
Pflichtrückruf
Der Rückruf ist verpflichtend, wobei sich die Besitzer natürlich die Frage stellen sollten, warum der Partikelfilter so heiß wird, dass er die umgebenden Schläuche angreift. Insgesamt passt der Rückruf in ein Bild, das von immer höheren Temperaturen durch immer stärker belastete Abgasaufbereitungssysteme bestimmt wird.
Wenn ein Hyundai H-1 aufgrund eines kapitalen Motorschadens aussteigt, sollte unbedingt geprüft werden, ob die thermischen Verhältnisse dazu beigetragen haben. In diesem wäre Hyundai in der Schadenersatzpflicht.
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Was wir für Sie tun können
Unser Kooperationsanwalt Frederick Gisevius vertritt seit 2016 die Interessen von Geschädigten im Abgasskandal. Er hat bereits zahlreiche Urteile erstritten und gilt als www.oeltod-anwalt.de als einer im Bereich Motorschäden maßgeblich die aktuelle Rechtssprechung prägenden Rechtsanwälte.
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FAQ zum Thema Motorschaden
Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.
Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.
Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.