Rückruf 93AB trifft AUDI-Hybridstromer der Oberklasse
Darum geht es in diesem Artikel:
ToggleHybride A6, A7 und Q5 vom Rückruf betroffen
Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der HochvoltbatterieHochvoltbatterie Eine Hochvoltbatterie ist eine Batterieeinheit, die aus verschiedenen Modulen, z.B. a 12 Volt besteht, die so geschaltet sind, dass die die jeweils zugeschaltete Voltzahl addiert. Nur so können z.B. Elektromotoren in Autos mit der erforderlichen Leistung versorgt werden und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.
Wie die Behörde am 28. Januar 2025 in ihrer Rückruf-Datenbank veröffentlichte, sind Modelle des Audi A6, A7 und Q5 der Baujahre 2021 bis 2023 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf könnte sich dabei auf Modelle mit TFSITFSI TFSI steht beim Autohersteller Audi für "Turbocharged Fuel Stratified Injection”. TSI steht für "Turbocharged Stratified Injection". In xxer Motortechnick stehen diese Bezeichnungen für den Wunsch Audis, aus weniger Hubraum immer mehr Leistung zu holen.-e-Motor beschränken, teilt das KBA weiter mit.
Bei den betroffenen Fahrzeugen kann es während des Ladevorgangs aufgrund eines Defekts in den Batteriemodulen zu einer Überhitzung der Hochvolt-Batterie kommen. Folge kann ein Brand sein. Audi will bei Fahrzeugen ohne Online-Monitoring bzw. mit Auffälligkeiten beim Online-Monitoring eine Onboard-Diagnosesoftware installieren und ggf. die HV-Batterie bzw. einzelne Batteriemodule tauschen. Nach Angaben des KBA sind weltweit insgesamt rund 44.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, ca. 1.900 davon in Deutschland.
Es ist nicht das erste Mal, dass es bei Audi-Modellen mit Elektro- bzw. Hybridantrieb zu Problemen mit der Hochvoltbatterie kommt und das Fahrzeug Feuer fangen kann. Trotz dieses Risikos soll offenbar nicht grundsätzlich die HV-Batterie getauscht werden, sondern erstmal eine Software installiert werden. „Ob das ausreicht, ist fraglich. Für die betroffenen Audi-Fahrer dürfte bei jedem Aufladen ein mulmiges Gefühl bleiben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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“Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen”
„Die Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen und muss beseitigt werden. Die betroffenen Audi-Fahrer haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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