Und wieder brennt ein Touran auf der Autobahn
Touran brennt auf der A1
Immer wieder kommt der VW Touran in die Schlagzeilen – kaum ein Auto brennt öfter als die sonst so zuverlässige Familienkutsche.
Darum geht es in diesem Artikel:
ToggleWir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg
Journalist
Sie benötigen Hilfe? Jetzt anrufen:
Vielleicht wieder das Zweimassenschwungrad
Egal warum ein Auto bei voller Fahrt in Flammen ausbricht: Es wird wohl ein technischer Defekt sein. Es ist wohl kaum davon auszugehen, das ein Fahrerversagen ausschlaggebend ist.
Beim am 7. März 2025 auf der A1 in Flammen stehende Touran dürfte die Brandursache schnell klar sein: Wahrscheinlich ist es im Bereich des Zweimassenschwungrads zu außerordentlicher Hitzeentwicklung gekommen.
Wir haben uns hier intensiver mit der Thematik Zweimassenschwungsrad befasst.
Ihr Fahrzeug hat einen Motorschaden?
Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne.
Wir setzen Ihre Ansprüchen auch gegen die großen Automobilkonzerne durch und begegnen diesen auf Augenhöhe.
Fordern Sie jetzt hier Ihre kostenlose Beratung an und nutzen Sie die Chance auf Schadensersatz:

Expertise & Einsatz
Wir helfen gern
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von Fahrzeugbränden Betroffene gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive
Weitere nützliche Informationen:
Auch betroffen?
Schildern Sie uns und anderen Ihre Erfahrungen:
FAQ zum Thema Motorschaden
Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.
Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.
Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.