Wieder Schadenersatz für T6 Besitzer
Schadenersatz ist noch immer ein Thema im Dieselskandal
Rechtsanwalt Gisevius erstreitet ein weiteres Urteil gegen Volkswagen: Besitzer eines T6 California erhält Schadenersatz für die Dieselskandalfolgen (Urteil des LG Traunstein).
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Udo Schmallenberg
Journalist
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VW T6 mit unzulässiger Abschalteinrichtung – Landgericht Traunstein spricht Schadenersatz zu
Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.
Der Kläger hatte den VW T6 California Beach mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im Januar 2018 zum Preis von knapp 76.000 Euro gekauft. Für das Modell lag zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vor. „Das heißt jedoch nicht, dass keine unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Wir haben Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der AbgasrückführungSchadstoffklasse 5, SSK5 Die Schadstoffklasse 5 ist ein Regelwerk zur Reduzierung von Emissionen in Kraftfahrzeugen. Die Einhaltung der Werte insbesonder für NOx ist für die Erteilung von Zulassungsgenehmigungen für Fahrzeuge mit Erstzulassungen von 2009 bis 2015 verbindlich. Die SSK 5 ist eng mit der Einführung von AGR Systemen in Verbrenner und Dieselmotoren verknüpft, denn viele Fahrzeuge waren zuvor mit bis dahin aktueller Filtertechnik nicht mehr in der Lage, die gesetzten Rahmen einzuhalten. Erst eine deutliche Reduzierung der Verbrennungstemperaturen durch neuerliches Zuführen der Abgase zur Verbrennung macht eine sauerstoffärmere und damit NOx-reduzierte Verbrennung möglich. Bestandteile der Abgasrückführung sind AGR-Ventil, AGR-Kühler und Turbolader sowie in der Peripherie die Lambdasonde im Katalysator und die Regenerationsphasen-Steuerung im Dieselpartikelfilter. Abgasrückführung ist im Rahmen der Schadstoffklasse 5 keine technische Ausführung, sondern ein Wirkprinzip zur Emissionsreduktion. (AGR) geltend gemacht. Ebenso wird die AGR-Rate in Abhängigkeit vom Umgebungsdruck bei Fahrten in einer Höhe ab etwa 1.000 Metern reduziert“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Abgasrückführung oberhalb 1.000 Metern reduziert
Das Landgericht Traunstein folgte dieser Auffassung und stellte fest, dass in dem VW T6 unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Eine unzulässige Abschalteinrichtung könne jede Konstruktion sein, die Parameter wie u.a. Temperatur, Luftdruck oder andere Einflussfaktoren ermittelt und dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Fahrbedingungen vermindert, die im normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind. Das sei hier der Fall, so das Gericht.
Denn Fahrten oberhalb 1.000 Höhenmetern seien im Gebiet der EU üblich, so das LG Traunstein. Das Gericht verwies auf asphaltierte Straßen in Höhen über 1.000 Meter in den österreichischen, italienischen und französischen Alpen oder auch im Bundesgebiet. Damit gehöre auch der in Höhen über 1.000 Meter herrschende Umgebungsdruck zu den im Gebiet der EU üblichen Betriebsbedingungen, machte das Gericht deutlich.
Ob die Reduzierung der AGR-Rate schon bei Temperaturen unter 15 Grad und über 33 Grad erfolgt, oder ob die Abgasrückführung in einem Temperaturbereich zwischen -25 und +70 Grad vollständig arbeitet, so wie VW es angibt, war daher nicht mehr wesentlich.
Unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt
Denn VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dennoch eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt. Damit habe VW unzutreffend bestätigt, dass der T6 des Klägers den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu dem Preis gekauft hätte, so das Gericht.
Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit
„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. Das Fahrzeug muss beim Differenzschadenersatz nicht zurückgegeben werden“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
Das LG Traunstein bezifferte den Schadenersatzanspruch mit fünf Prozent des Kaufpreises – rund 3.800 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen knapp 67.500 Kilometer wird nicht abgezogen.
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Fazit: Aussichten auf Schadenersatz gestiegen
„Nachdem der BGH entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei Sittenwidrigkeit bestehen, sind die Aussichten auf Schadenersatz erheblich gestiegen. Davon können auch die Käufer eines VW T6 profitieren, wie nicht nur das Urteil des LG Traunstein zeigt“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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FAQ zum Thema Motorschaden
Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.
Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.
Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.



