Kapitaler Motorschaden

Brandgefahr beim Hybrid-Kuga: Ford kassiert erstes Versäumnisurteil

Ford Kuga PHEV - Erstes Urteil wegen Brandgefahr

Ford kassiert zum Hybrid-Kuga ein erstes Versäumnisurteil

Ford muss sich vom Landgericht Regensburg einen falschen Umgang mit dem Thema “Brandgefahr beim Hybrid-Kuga” gefallen lassen. 

Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg

Journalist

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Hybrid-Auto: Kaufpreiserstattung wegen Brandgefahr – Az. 84 O 872/26

Für Besitzer eines Ford Kuga Plug-in-Hybrid (PHEV) gibt es neue Hoffnung auf eine rechtliche Rückabwicklung ihres Fahrzeugkaufs. Das Landgericht Regensburg hat in einem aktuellen Verfahren (Az. 84 O 872/26) ein Versäumnisurteil zugunsten eines Klägers gefällt. Demnach kann der betroffene Autokäufer den Wagen zurückgeben und erhält den Kaufpreis – abzüglich einer Pauschale für die gefahrenen Kilometer – erstattet. Da der Automobilkonzern die Fristen zur Stellungnahme verpasst hatte, erging die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.
 
Ford hat gegen diesen Beschluss bereits Einspruch eingelegt, sodass der Fall nun neu verhandelt wird.
Dennoch bewerten Automobilexperten und Juristen das Signal aus Regensburg als positiv für Verbraucher. Es verdeutlicht, dass Gerichte erhebliche Einschränkungen im Alltagsbetrieb und gravierende Sicherheitsmängel nicht als bloße Unannehmlichkeiten abtun, die Halter klaglos akzeptieren müssen.
 

Ausweitung der Rückrufwelle: Über 67.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen

Die technischen Probleme mit den Hochvolt-Batterien des Typs PHEV ziehen sich bereits über einen längeren Zeitraum. Nachdem im Vorjahr bereits rund 56.000 Plug-in-Hybride der Modelljahre 2019 bis 2023 unter dem Code 24S79 in die Werkstätten beordert wurden, betrifft die aktuelle Rückrufaktion mit dem Kennzeichen 25SC4 nun eine deutlich größere Fahrzeugmenge.
Eckdaten des aktuellen Massen-Rückrufs:

  • Produktionszeitraum: August 2019 bis Juni 2026.
  • Betroffene Fahrzeuge: Weltweit listen Behörden rund 323.000 Autos, auf deutschen Straßen sind es schätzungsweise 67.000 Exemplare.
  • Die Ursache: Ein potenzieller Kurzschluss innerhalb des Hochspannungs-Akkus, der im schlimmsten Fall zu einem plötzlichen Fahrzeugbrand führen kann.
Einschränkungen im Alltag schmälern den Nutzen und verursachen Kosten
Um das Brandrisiko bis zur endgültigen Behebung des Defekts zu minimieren, hat der Hersteller den Fahrzeughaltern strikte Sicherheitsauflagen erteilt. So darf der Akku im Alltag nur noch zu maximal 80 Prozent geladen werden. Zudem wird den Fahrern vorgeschrieben, ausschließlich im regulären „EV“-Modus zu reisen.
Diese Beschränkungen bedeuten für die Verbraucher spürbare wirtschaftliche Nachteile im Alltag:
 
  • Höhere Tankkosten: Durch die künstlich reduzierte Akkukapazität verringert sich die rein elektrische Reichweite drastisch, wodurch der Verbrennungsmotor deutlich häufiger einspringen muss.
  • Entwertete Investitionen: Viele Eigentümer haben im Vorfeld gezielt in private Ladeinfrastrukturen wie Wallboxen oder Photovoltaikanlagen investiert, um ihr Hybridfahrzeug mit günstigem Solarstrom zu versorgen. Diese Anlagen lassen sich nun nicht mehr wie geplant auslasten.

Weil der Ford Kuga PHEV damit nicht mehr die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist, stehen Betroffenen weitreichende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu. Die Spanne reicht hierbei von einer Kaufpreisminderung bis hin zum vollständigen Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

 

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    Fazit und Ausblick für Betroffene

    Das Versäumnisurteil des LG Regensburg untermauert die Rechtsauffassung, dass Autokäufer einen Anspruch auf ein absolut fehlerfreies und uneingeschränkt nutzbares Produkt haben. Auch wenn Ford nun im Einspruchsverfahren fundierte Argumente vorlegen muss, zeigt der Fall, dass die rechtlichen Hürden für eine erfolgreiche Rückabwicklung für Verbraucher machbar sind.
     
    Fahrer, die ein entsprechendes Rückrufschreiben für ihren Ford Kuga erhalten haben, sollten ihre Optionen zeitnah prüfen lassen.
     
    Kompetente Unterstützung und eine fundierte Einschätzung der individuellen Erfolgschancen bieten spezialisierte Kanzleien und Verbraucherschutz-Plattformen unter bruellmann.de/anwalt-automotive oder auf dem Infoportal motorschaden.de.

     

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    FAQ zum Thema Motorschaden

    Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.

    Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.

    Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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