Volvo: Rückruf wegen Brandgefahr
Volvo Plug-in-Hybride müssen in die Werkstatt
Wegen einer möglichen Brandgefahr hat ruft Volvo Plug-in-Hybride zurück in die Werkstatt.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Volvo ruft weltweit 73.000 Plug-in-Hybride wegen Brandgefahr zurück
Volvo sieht sich gezwungen, weltweit etwa 73.000 Plug-in-Hybridfahrzeuge zurückzurufen, wie das Fachmagazin „auto motor sport“ berichtet. Betroffen sind die Modelle S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022.
Ursache des Rückrufs ist ein potenzieller Produktionsfehler in den von LG Chem gelieferten Hochvoltbatterien des Hybridsystems. Dieser Defekt kann Kurzschlüsse verursachen, die im schlimmsten Fall zu Bränden führen könnten. Volvo hat die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge aufgefordert, die Batterie bis zur Überprüfung in einer Werkstatt nicht mehr zu laden, um das Risiko zu minimieren.
In Deutschland betrifft der Rückruf rund 4.800 Fahrzeuge. Die betroffenen Halter werden in Kürze per Post informiert und gebeten, einen Werkstatttermin zu vereinbaren. Dort wird die Batterie untersucht, und nur bei nachgewiesenen Zelldefekten wird sie ausgetauscht. In den meisten Fällen plant Volvo jedoch lediglich ein Software-Update, das Defekte frühzeitig erkennen und Warnhinweise anzeigen soll.
Software-Update statt Batteriewechsel
„Die Brandgefahr könnte bei vielen Volvo-Fahrern Zweifel an der Sicherheit aufkommen lassen, wenn lediglich ein Software-Update durchgeführt wird. Es bleibt fraglich, ob dies das Problem nachhaltig löst oder ob ein kompletter Batteriewechsel notwendig wäre, um die Sicherheit zu gewährleisten“, kommentiert Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Er weist darauf hin, dass Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug haben und bei nicht behebbarem Mangel weitere rechtliche Schritte möglich sind.
Batterie darf nicht geladen werden
Ein zusätzliches Problem für Besitzer der betroffenen Plug-in-Hybride ist die eingeschränkte Nutzung. Da die Batterie nicht geladen werden darf, funktioniert der Elektroantrieb derzeit nicht, wodurch die Fahrzeuge faktisch nur mit Verbrennermotor betrieben werden können. „Ein Plug-in-Hybrid ohne Elektroantrieb entspricht im Wesentlichen einem konventionellen Verbrenner. Dies führt nicht nur zu höheren Kraftstoffkosten, sondern widerspricht auch den ökologischen Erwartungen, die viele Käufer beim Erwerb eines solchen Fahrzeugs hatten“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Diese Einschränkungen könnten Ansprüche gegen Volvo begründen, etwa wegen eingeschränkter Nutzung oder finanzieller Nachteile.
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Wir helfen gern
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht betroffenen Volvo-Fahrern für eine Beratung zu ihren rechtlichen Optionen zur Verfügung. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Verbraucherrecht und Automotive-Bereich unterstützt sie Fahrzeughalter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Weitere Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive
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Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.
In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.
Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).