BMW - Rückruf wegen Brandgefahr
Darum geht es in diesem Artikel:
ToggleRückruf soll Brandgefahr ausschalten
Ein aktueller Rückruf versetzt zahlreiche BMW-Besitzer in Sorge: Wegen eines erhöhten Brandrisikos sollen betroffene BMW PKW möglichst nicht mehr bewegen oder zumindest von öffentlichen Gebäuden fernzuhalten.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Hitze beim Anlassen
Wegen Brandgefahr ruft BMW weltweit Hunderttausende Fahrzeuge zurück. Grund ist ein Problem mit dem Starter. Durch Wassereintritt kann es nach Angaben von BMW zu Korrosion und in der Folge zu Startproblemen, einem Kurzschluss, lokaler Überhitzung und im schlimmsten Fall zum Brand kommen, wie u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet.
Um das zu vermeiden, ruft BMW allein in Deutschland rund 136.500 Fahrzeuge in die Werkstatt zurück. In den USA sind es nach Medienberichten knapp 195.000. Weitere Pkw in Europa und Asien dürften hinzugekommen. Konkrete Angaben macht BMW hier nicht. Betroffen sind Modelle mit Verbrennungsmotor aus dem Produktionszeitraum vom 28. September 2015 bis 7. September 2021. Der Rückruf betrifft Modelle quer durch die Modellpalette. Die Fahrzeughalter werden vom Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben und informiert.
In der Werkstatt soll bei den betroffenen Fahrzeugen der Starter und ggf. die Batterie ausgetauscht werden. Kunden sollten daher unverzüglich einen Termin in der Werkstatt vereinbaren. Bis das Problem behoben ist, empfiehlt BMW Fahrzeuge nur im Freien und nicht in der Nähe von Gebäuden zu parken, da die Brandgefahr auch im geparkten Zustand besteht.
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Krasse regeln für die Sicherheit
Allein diesen Ratschlag in die Tat umzusetzen, dürfte für viele betroffenen BMW-Besitzer nur schwer möglich sein. Darüber hinaus stellt sich natürlich die Frage, was mit dem Brandrisiko während der Fahrt bzw. beim Starten des Motors ist und ob ein Auto mit einem bekannten Brand-Risiko überhaupt noch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Wenn die betroffenen Fahrzeughalter Post vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen, müssen sie dem Rückruf folgen. Die Kosten für die Reparatur muss natürlich BMW übernehmen. Doch was passiert bis zum Werkstatt-Termin? Können die betroffenen BMW auch aus Haftungsfragen noch genutzt werden? Müssen sich die Fahrer diesem Risiko aussetzen oder sollten sie das Fahrzeug besser stehenlassen? „Wer mit einem betroffenen BMW zur Arbeit oder zum Einkaufen fährt, muss in der Regel auch in der Nähe von Gebäuden parken, wovon BMW ja abrät“, so Rechtsanwalt Gisevius. Die Nutzungsmöglichkeit ist jedenfalls erheblich eingeschränkt. Daher könnte betroffenen Fahrzeughaltern auch Ansprüche gegen BMW entstanden sein, z.B. auf Übernahme der Kosten für einen Ersatzwagen, bis das Problem behoben ist.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht besorgten BMW-Fahrern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und prüft ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive.
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FAQ zum Thema Motorschaden
Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.
Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.
Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.



