Chiptuning und Kennfeldoptimierung
Updates räumen gründlich auf
Update der Motorsteuerung verändern das Setting betroffener Motoren maßgeblich, weil eine neue Software aufgespielt und die alte gelöscht wird. Meist ist der Unterschied nach gewisser Zeit durch den Gewöhnungseffekt nicht mehr spürbar, aber das Softwareupdate macht halt etwas mit dem Motor. Autobesitzer mit Ansprüchen an eine gewisse Sportlichkeit befürchten daher Leistungsverluste. Einige haben sogar mit Chiptuning nachgeholfen und dadurch selbst Veränderungen am Setting von Einspritzung und Abgasaufbereitung vorgenommen. Wie auch immer: Diese veränderte Motorsteuerung wird überschreiben und betroffene Auto-Besitzer haben nicht in jedem Fall Anspruch auf eine Übernahme der Kosten, bzw. eine Reinstallation der zugekauften Software.
Darum geht es in diesem Artikel:
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Thema “Chiptuning & Rückrufe”
VW hat sich in früheren Zeiten immer dann kulant gezeigt, wenn Veränderungen an den Grundeinstellungen des Steuergerätes vorgenommen wurden, die in die Papiere eingetragen wurden oder wenn absolut wasserdichte Nutzungsgenehmigungen durch entsprechende Belege des Herstellers vorgelegt werden konnten, also z.B. typenbezogene ABE.
Gibt es dann noch die originale Rechnung , dann sind zumindest alles Grund-Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben. Wer Software installiert hat, die unter den Definitionen „Nur für Analysezwecke“ oder „Nur für Nutzung auf abgesperrten Flächen“, der geht selbstverständlich leer aus und muss sein illegales Tuning nach Update der VW-Software wieder – und wieder illegal – neu aufspielen lassen.
Grundsätzlich bleibt die Frage offen, wie sich ein Chiptuning mit dem alle Möglichkeiten des Emissionsabbaus nutzenden Softwareupdate des Herstellers verträgt.
Beim Aufspielen eines Updates sollte daher vorab Kontakt zum Hersteller und zur ausführenden Werkstatt aufgenommen werden. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten sind wir gerne für Sie da, um die Angelegenheit juristisch zu prüfen.
Auch Kennfeldoptimierung ist keine Lösung
Aktuell bieten verschiedene Dienstleister den von den diversen Rückrufaktionen ( z.B. 23M4) betroffenen Fahrzeugbesitzern sogenannte Kennfeldoptimierungen an. Darunter versteht man eine komplette Deaktivierung des AGR-Ventils bzw. eine Veränderung der Daten innerhalb der Programmierung der Steuerung der AbgasrückführungSchadstoffklasse 5, SSK5 Die Schadstoffklasse 5 ist ein Regelwerk zur Reduzierung von Emissionen in Kraftfahrzeugen. Die Einhaltung der Werte insbesonder für NOx ist für die Erteilung von Zulassungsgenehmigungen für Fahrzeuge mit Erstzulassungen von 2009 bis 2015 verbindlich. Die SSK 5 ist eng mit der Einführung von AGR Systemen in Verbrenner und Dieselmotoren verknüpft, denn viele Fahrzeuge waren zuvor mit bis dahin aktueller Filtertechnik nicht mehr in der Lage, die gesetzten Rahmen einzuhalten. Erst eine deutliche Reduzierung der Verbrennungstemperaturen durch neuerliches Zuführen der Abgase zur Verbrennung macht eine sauerstoffärmere und damit NOx-reduzierte Verbrennung möglich. Bestandteile der Abgasrückführung sind AGR-Ventil, AGR-Kühler und Turbolader sowie in der Peripherie die Lambdasonde im Katalysator und die Regenerationsphasen-Steuerung im Dieselpartikelfilter. Abgasrückführung ist im Rahmen der Schadstoffklasse 5 keine technische Ausführung, sondern ein Wirkprinzip zur Emissionsreduktion..
Auch wenn diese Art von Chip-Tuning die Probleme löst, die viele Autobesitzer derzeit durch das Aufspielen des Updates befürchten, ist es dennoch keine Lösung für Autos, die auf deutschen Straßen betrieben werden, beziehungsweise auf Straßen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Autos, die mehr Abgase verursachen als zugelassen verlieren unweigerlich ihre Zulassungsgenehmigung.
Die nach dem Aufspielen des Updates vorgenommene Veränderung des Settings der Abgasrückführung wird sicherlich zu Leistungssteigerung, weniger Verbrauch und längeren Motorlaufzeiten führen, ist aber definitiv illegal und ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Unserer Rechtsauffassung nach dürfte das sogar bei Nutzung im Motorsportbereich unzulässig sein, solange das Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsbehörde offiziell angemeldet bzw. zugelassen ist. Das Auto verliert schlichtweg die Betriebsgenehmigung.
Der Nachweis von Manipulationen am Abgassystem dürfte leicht fallen, wenn auch der Verwaltungsaufwand, hier Sündern auf die Spur zu kommen, relativ hoch ist.
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Hoher Preis für das gewünschte Ergebnis
Spätestens bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der TÜV-Überprüfung sollte ein solches Tuning auffallen. Hinzu kommt, dass bei neuen Fahrzeugen alle Rechte im Rahmen von Gewährleistung und Garantie verloren gehen, was ein hoher Preis für das gewünschte Ergebnis ist.
Eine sogenannte Kennfeldoptimierung ist nach unserer Meinung von daher nicht die Lösung.
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