Kapitaler Motorschaden

Kuga Rückrufe – Weiter Brandgefahr

Ford Kuga - Rückruf - Autobesitzer warten auf Software-Update

Code 25SC4 –  Brandgefahr beim Kuga bleibt aktuell 

Besitzer eines elektrisch betriebenen Ford Kuga brauchen in diesen Tagen Geduld: Es gibt einen wichtigen und sicherheitsrelevanten Rückruf – aber keine Software dazu.

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Rückruf Ford Kuga wegen Brandgefahr weitet sich aus – Code 25SC4

Der Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid unter dem Code 25SC4 hat sich ausgeweitet. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht hat, sind jetzt Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026 von dem Rückruf betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand und zum Antriebsverlust kommen kann.

Wie das KBA angibt, sind weltweit knapp 253.000 Ford Kuga von dem Rückruf betroffen, in Deutschland sind es demnach rund 69.000 Fahrzeuge. Die Behörde führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion.

HV-Batterie nur bis 80 Prozent laden

Für Abhilfe soll voraussichtlich ein Software-Update bei den betroffenen Fahrzeugen sorgen. Der Haken ist jedoch, dass es noch nicht vorliegt. Ford hatte bereits bei dem ursprünglichen Rückruf im Januar darauf hingewiesen, dass eine geeignete Lösungsmaßnahme voraussichtlich erst Mitte 2026 vorliegen wird. Nach Angaben des Autobauers kann es bei den betroffenen Ford Kuga PHEV zu einem Kurzschluss und thermischen Entgasung in der HV-Batterie kommen. Folge kann ein Fahrzeugbrand sein. Außerdem kann es zum Antriebsverlust kommen, was die Gefahr eines Unfalls erhöht.

Um diese Risiken zu minimieren, ruft Ford die betroffenen Kuga-Fahrer dazu auf, die HV-Batterie nur bis maximal 80 Prozent zu laden. Außerdem soll nur im Modus „Auto EV“ gefahren werden.

Auch neue Modelle von dem Rückruf betroffen

Von dem ursprünglichen Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 waren nach Angaben des ADAC Fahrzeuge betroffen, die zwischen August 2019 und September 2025 produziert worden sind. Jetzt hat sich der Rückruf auf Modelle, die bis zum März 2026 gefertigt wurden, ausgeweitet. Zudem hatte es unter dem Code 24S79 schon 2025 einen Rückruf für Modelle des Ford Kuga wegen Brandgefahr der HV-Batterie gegeben.

 

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    Risiko und wirtschaftlicher Schaden

    „Das deutet darauf hin, dass die Problematik tiefer liegt und bis eine geeignete Lösung gefunden ist, fährt bei den betroffenen Ford Kuga die Brandgefahr mit“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Darüber hinaus erfahren die betroffenen Kunden auch einen wirtschaftlichen Schaden, wenn sie ihr Fahrzeug nicht wie geplant nutzen können. Viele Käufer entscheiden sich für einen Plug-in-Hybrid, um einerseits die Umwelt zu schonen und andererseits die Benzinkosten zu senken. Gerade bei den aktuellen Preisen ein wichtiges Argument. Vielfach wurden auch Wallboxen oder Solaranlagen installiert, um den Kuga PHEV wirtschaftlich nutzen zu können. Die Rechnung geht jedoch nicht auf, wenn die HV-Batterie nur eingeschränkt geladen werden darf.

    Je länger es dauert, bis Ford eine geeignete Maßnahme präsentiert, umso größer wird der wirtschaftliche Schaden und auch die Gefahr eines Fahrzeugbrands besteht weiter.

    Fazit: Betroffene Halter eines Ford Kuga haben rechtliche Möglichkeiten

    Betroffene Halter eines Ford Kuga haben jedoch auch rechtliche Möglichkeiten. Rechtsanwalt Gisevius: „Grundsätzlich haben die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht nachhaltig beseitigt werden, können sich daraus weitergehende rechtliche Ansprüche wie z.B. Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrags ergeben. Zudem können sich aus der eingeschränkten Nutzbarkeit Schadenersatzansprüche ergeben.“

    BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Fahrer eines Ford Kuga gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

    Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive

     

     

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    FAQ zum Thema Motorschaden

    Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.

    Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.

    Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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