Kapitaler Motorschaden

Neues Update für Audis E-Tron

Audi e-tron - 93HV - Update beeinflusst Ladeverhalten

Update erhitzt die Gemüter der e-tron-Gemeinde

Von “Halb so schlimm” über “Besser als vorher” bis zu “Unerträglichen Auswirkungen” – Die e-tron-Gemeinde diskutiert die neuen Updates, z.B. die Servicemaßnahme 93HV intensiv und kontrovers.,

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Audi Maßnahme 93HV – Probleme beim Ladevorgang nach Update

udi führt unter dem Code 93HV eine Feldmaßnahme für verschiedene Modelle des Audi e-tron durch. In der Werkstatt soll ein Software-Update für die Batteriesteuereinheit durchgeführt werden.

Das Update dient der Überwachung und Diagnose der Hochvolt-Batterie. Unregelmäßigkeiten sollen dadurch besser erkannt und entsprechende Warnungen angezeigt werden. Die betroffenen Halter werden über die App über die Maßnahme informiert und sollen einen Termin mit der Werkstatt vereinbaren.

In der App teilt Audi mit, dass die HPC-Ladung von 5 auf 80 Prozent minimal innerhalb von 30 Minuten erfolgen soll. Besonders für Fahrer, die ihren Stromer auf langen Strecken nutzen, wäre das ein echter Mehrwert. In verschiedenen Auto-Foren  zu der Thematik umschaut, stellt sich dies allerdings nicht so positiv dar – zumindest nicht bei allen Fahrzeugen. So sprechen verschiedene Fahrer eines betroffen Audi e-tron davon, dass sich die Ladeleistung verschlechtert: Der Ladevorgang dauert länger als vor dem Update. Auch von Verschlechterungen bei der Reichweite oder beim Verbrauch ist zum Teil die Rede.

Betroffene Audi-Fahrer sollten daher darauf achten, ob möglicherweise auftretende Verschlechterungen von Dauer sind oder sich nach einigen Ladezyklen wieder normalisieren. „Tritt eine dauerhafte Verschlechterung ein, liegt ein Mangel vor, der beseitigt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Modelle des Audi e-tron gab es bereits Rückrufe wegen Problemen mit der HV-Batterie. Anfang 2024 wurden Modelle des Audi e-tron unter dem Code 93U9 bzw. 93V2 zurückgerufen. Grund waren Spanungsverluste in der HV-Batterie, die zu einer thermischen Überlastung und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen können. Bei den Fahrzeugen wurde dann als erste Maßnahme eine Überwachungssoftware aufgespielt und das Ladelimit der HV-Batterie auf 80 Prozent reduziert. Eine endgültige Lösung sollte es erst 2025 geben.

Ob die freiwillige Audi-Maßnahme 93HV mit dieser Problematik im Zusammenhang steht, ist derzeit nicht bekannt. „Klar ist aber, dass die Fahrzeughalter Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug haben, dass sie ohne Einschränkung nutzen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

 

 

 

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    e-tron-Fahrer sollten Reichweiten und Ladezeiten prüfen

    Sollte es nach dem Update zu Problemen beim Ladevorgang, Reichweite oder Verbrauch kommen, können betroffene Fahrer eines Audi e-tron ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

    BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

    Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

     

     

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    FAQ zum Thema Motorschaden

    Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.

    Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.

    Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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