Stellantis ruft 141.00 Diesel zurück
Opel, Citroen und Peugeot betroffen
Der Autokonzern ruft 141.000 Dieselfahrzeuge wegen drohender Probleme mit der Steuerkette zurück – Vorsicht Motorschaden.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Motorschäden sollen vermieden werden
Das hört sich ja erst einmal alles nicht so dramatisch an, aber wer zwischen den Zeilen liest, der erkennt die Brisanz das aktuellen Rückrufes der Stellantis-Gruppe: Der Automobilhersteller ruft in Deutschland etwa 141.700 Peugeot, Opel, Citroën, DS und Fiat zurück und zwar wegen eines offensichtlichen Problems mit der Nockenwellenkette.
Angeschrieben werden Halter von Fahrzeugen der Baujahre 2017 bis 2023, deren Diesel mit dem sogenannten 1,5 Liter Blue HDi ausgestattet sind.Hier drohen Motorschäden, wenn die Kette nicht überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht wird.
Wer ein solches Auto besitzt, wird angeschrieben und auf Stellantis-Kosten in die Werkstatt eingeladen. Hier werden die Steuerketten überprüft und im Bedarfsfall ausgetauscht. Die Rückrufaktion wird nicht vom KBA überwacht und ist demnach freiwillig.
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Forderung nach Kulanz bei Motorschäden
Wer schon einen Motorschaden hatte, der auf den Steuerketten-Mangel zurückzuführen ist, hat es aber unter Umständen schwer, den Schaden auf Kulanz erstattet zu bekommen.
Uns liegen Berichte von Autobesitzern vor, denen eine Kostenerstattung verweigert wurde. Gründe waren entweder überschrittene Garantiefristen oder eine nicht lückenlose Service-Dokumentation.
Wir empfehlen betroffenen Autobesitzern, es nicht darauf beruhen zu lassen und gerade bei niedrigen Kilometerständen eine Kostenbeteiligung notfalls einzuklagen.
Weitere nützliche Informationen:
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FAQ zum Thema Motorschaden
Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.
Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.
Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.



