Kapitaler Motorschaden

Schadenersatz im Abgasskandal

Erst groß, dann klein und jetzt differenziert

Welcher Schadenersatz trifft es denn nun? Der Abgasskandal ist seit September 2015 in der Diskussion und seit diesem Zeitpunkt haben sich unterschiedliche Formen der Schadensregulierung herauskristallisiert.

 

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Der “Große Schadenersatz”

Der große Schadensersatz hat sich durchgesetzt, allerdings nur bei Manipulationen, die eine sogenannte Umschaltlogik beinhalten. Eine solche gab es z.B. bei den  EA 189 Motoren von VW, die in allen Massemodellen von 2009 bis 2015 verbaut wurden. Hier konnte relativ zuverlässig auf eine Rückabwicklung geklagt werden. Also Kaufpreis minus Nutzungsentgelt gegen Rücknahme des Fahrzeugs.

Der “Kleine Schadenersatz”

Der kleine Schadensersatz besteht im Gegensatz dazu in der Berechnung des Schadens und dessen Ausgleich, ohne dass das Fahrzeug zurückgegeben wird. Dies hatte allerdings außer bei der Regulierung eines Schadens bei Wohnmobilen keine wirkliche Bedeutung im Abgasskandal.

Diese Möglichkeit wurde also insbesondere in Einzelfällen interessant,  wenn eine Rückgabe des Fahrzeuges nicht gewünscht war. Das grundsätzliche Problem beim kleinen Schadensersatzanspruch ist die Ermittlung des Schadens an sich, also der Berechnung des Minderwertes des Fahrzeuges durch das Vorhandensein der unzulässigen Abschalteinrichtung.

Thermofenster als Gamechanger

Die Fokussierung auf das Thermofenster war dann der Gamechanger, denn hinter den Steuerungen verbirgt sich keine Umschaltlogik. In Bezug auf das Thermofenster scheitert der große Schadensersatz zudem an der schwer nachweisbaren sittenwidrigen Schädigungsabsicht, denn die ist notwendig, um notwendig § 826 BGB zur Anwendung kommen zu lassen.  Gegenwärtig braucht es für § 826 BGB in der Regel eine Funktion, die den Prüfstand erkennt und dann das Emissionsverhalten ändert, das ist beim Thermofenster aber nicht der Fall. Beim EA189EA189 Der EA189 ist ein für die Anforderungen der Schadstoffklasse 5 zwischen 2009 und 2016 in PKW der Marke Volkswagen verbauter Dieselmotor, der die Abgasrückführung nutzt, um die gesetzlich geforderte NOx-Reduktion erreichen zu können. Er wurde vom EA288 abgelöst. Durch Beimischung von Abgasen wird der Verbrennung ein sauerstoffarmes Luftgemisch zugeführt, was die Verbrennungstemperatur und damit den Sauerstoffgehalt des zur Verbrennung kommenden Gemisches. Dadurch sinkt der NOx-Gehalt. entscheidene Elemente dieses Motortyps sind das AGR-ventiul und der AGR-Kühler. Während im Vorgängermodell Abgase über Turbolader nur zu leistungszwecken mit Druck zugeführt wurden, ist das EA189-AGR eher ein zentrales bestandteil der Schadstoffemission. Für die Schadstoffklasse 6 reichte diese Technik nicht mehr aus und Volkswagen musste mit dem EA288 zusätzlich auf einen Katalysator mit Einspritzung eines Reduktionsmittels setzen. Während der EA189 im Abgasskandal durch eine Prüfstanderkennungsroutine den Abgasskandal erst auslöste, setzte der EA288 den Abgasskandal konsequent durch die Fehlinterpretation des Thermischen Fensters fort. lag ja sogar das Eingeständnis durch den Auftritt von VW Chef Winterkorn vor.

Ob ein Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, spielt im Hinblick auf den Restwert des Fahrzeuges mittlerweile keine Rolle mehr. Dem Markt ist es schlicht egal. Dann mangelt es aber an einem rechnerischen Schaden, wenn mit oder ohne Abschalteinrichtung stets der gleiche Verkaufspreis erzielt wird.

So geht “Differenzschaden”

Darüber hinaus wäre stets eine umfangreiche Prüfung vornehmen, wie hoch der Schaden eventuell sein könnte. Dieses Problemfeld hat der BGH mit dem Differenzschaden gelöst, indem unwiderlegbar vermutet wird, dass ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung grundsätzlich einen Minderwert aufweist, welcher sich im Bereich von 5 % -15 % des Kaufpreises bewegen kann.

Klagen kann man heute immer noch auf alle möglichen Arten und weisen, allerdings hat der BGH mit seiner verbraucherfreundliche Differenzschadenlösung dazu beigetragen, eine Schadensbemessung überhaupt anstellen zu können, bei der das reine Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung schon als wertmindernder Mangel angesehen wird, unabhängig davon, ob denn am Ende ein wirtschaftlicher Schaden vorliegt oder nicht.

 

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    Gerechte Schadenkompensation

    Daher ist der kleine Schadenersatz auch unabhängig von km-Leistung und Tageswert ein Mittel der Wahl, um zu einer gerechten Schadenkompensation zu kommen.

    Aber: Ganz so einfach und eindeutig wie hier beschrieben ist das alles nicht und so ist die Frage “Bekomme ich jetzt Schadenersatz oder nicht?” nicht so allgemeingültig zu beantworten. Der Anspruch muss in jedem Einzelfall juristisch geprüft werden.

     

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