Kapitaler Motorschaden

Streit um T6 im Dieselskandal – Rechtsschutz muss zahlen

Streit um T6 im Dieselskandal – Rechtsschutz muss zahlen

OLG München macht Dieselskandalopfern Mut

In einem wichtigen Urteil hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens im Dieselskandal tragen muss.

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Udo Schmallenberg

Journalist

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Deckungszusage muss erteilt werden

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Wie schon beim VW T5 kann auch beim Nachfolger VW T6 ein frühzeitiger Motorschaden auftreten. Die Kosten für eine Reparatur oder Austauschmotor sind in der Regel hoch. „Unserer Auffassung nach ist in vielen Fällen ein Konstruktionsfehler für einen frühzeitigen Motorschaden beim VW T6 verantwortlich. Daher können auch Schadenersatzansprüche gegen VW bestehen. Die Entscheidung des OLG München zeigt, dass sich betroffene T6-Fahrer nicht von der Geltendmachung ihrer Rechte abhalten lassen sollten, auch wenn sich die Rechtsschutzversicherung zunächst querstellt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Schadenersatz nach Motorschaden beim VW T6

Zum Hintergrund: Das Thema frühzeitiger Motorschaden tritt sowohl beim VW T5 als auch beim VW T6 auf. Während beim VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit der Motorkennung CFCA häufig ein ungeeigneter AGR-Kühler das Problem ist, weichen die Ursachen für einen Motorschaden beim VW T6 mit der Motorkennung CXEB und CXEC etwas ab. Hier kann vor allem das AGR-Ventil durch hohe Temperaturen geschädigt werden und am Ende ein Motorschaden stehen. „Beim T5 liegen bereits Gutachten zu Konstruktionsfehlern vor. Wir gehen auch beim T6 von einem Konstruktionsfehler aus. Auch hier haben Gerichte bereits die Einholung eines Gutachtens angeordnet“, so Rechtsanwalt Gisevius.

„Nachdem unser Mandant einen Motorschaden bei seinem VW T6 erlitten hat, wollten wir seine Ansprüche gegen VW wegen Konstruktionsmängeln aus deliktischer Produzentenhaftung geltend machen. Seine Allianz-Rechtsschutzversicherung verweigerte jedoch ohne Begründung die Deckungszusage. Daher haben wir Deckungsklage eingereicht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klage übernehmen

Die Klage hatte am Landgericht München Erfolg und der Versicherer erteilte die Deckungszusage für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegen VW. Die Parteien erklärten daraufhin den Rechtsstreit für erledigt. Allerdings wollte das Gericht die Kosten für diesen Rechtsstreit dem Versicherungsnehmer auferlegen. „Dagegen haben wir sofort Beschwerde eingelegt, die vor dem OLG München Erfolg hatte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Ablehnung muss unverzüglich begründet werden

Das OLG München machte deutlich, dass die Deckungsklage gegen die Allianz-Rechtsschutzversicherung zulässig war und der Versicherer den Rechtsstreit um die Übernahme der Kosten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verloren hätte, wenn sich die Parteien nicht geeinigt hätten. Das OLG führte weiter aus, dass der Versicherer die Ablehnung der Deckungszusage gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht unverzüglich begründet hatte und sich daher auch nicht auf unzureichende Erfolgsaussichten berufen könne, führte das OLG München aus. Die Kosten für das Verfahren müsse daher die Rechtsschutzversicherung übernehmen.

 

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    „Die Entscheidung des OLG München zeigt, dass die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer unverzüglich eine Begründung für eine Ablehnung der Kostenübernahme erteilen muss. Bleibt diese Begründung aus, kann sie sich auch später nicht auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen. Das zeigt, dass sich die Versicherungsnehmer nicht von einer Ablehnung ihrer Rechtsschutzversicherung abschrecken lassen sollten, wenn sie Schadenersatzansprüche gegen VW geltend machen wollen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

    Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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    FAQ zum Thema Motorschaden

    Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.

    Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.

    Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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