Schadenersatz Audi A6 - EuGH-Urteil verbessert die Chancen
Mehr Ermessensspielraum für die Gerichte
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Pauschalierung eines Schadensanspruchs bei genereller Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer die Besitzer älterer Autos deutlich benachteiligt und ermöglicht so auch Schadenersatz z. B. für ältere Audi oder Mercedes.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Pauschalierung des Anspruchs ist nicht zwingend
Das aktuelle EuGH-Urteil vom 1. August 2025 im Dieselskandal stärkt die Position von betroffenen Autokäufern erheblich und könnte auch Besitzern älterer Oberklasse-Limousinen bei einer Klage gegen Audi oder Mercedes helfen.
Relevanz des Urteils für ältere Diesel
Der EuGH hat klargestellt, dass Autohersteller wie Audi für unzulässige Abschalteinrichtungen haften, auch ohne Nachweis von Vorsatz. Es reicht, dass die Manipulation fahrlässig erfolgte. Dies senkt die Hürde für Schadenersatzansprüche erheblich.
Ein Audi A6 könnte betroffen sein, insbesondere wenn er mit einem 3.0-Liter-V6-Dieselmotor (z. B. EA896 oder EA897) mit Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 ausgestattet ist, da diese Motoren häufig unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster enthalten.
Laut EuGH und Bundesgerichtshof (BGH) können betroffene Käufer einen pauschalen Schadenersatz von 5 bis 15 % des Kaufpreises verlangen, ohne das Fahrzeug zurückgeben zu müssen. Für einen Audi A6 mit einem Neupreis von 62.000 € könnte dies eine Entschädigung von etwa 3.100 € bis 9.300 € bedeuten.
Nutzungsentschädigung und Kilometerleistung
Der EuGH hat entschieden, dass ein Nutzungsvorteil angerechnet werden darf, aber die Entschädigung „angemessen“ bleiben muss. In der Praxis wird die Nutzungsentschädigung oft anhand der gefahrenen Kilometer berechnet, wobei Gerichte die erwartete Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs (z. B. 300.000 km für Oberklasse-Diesel wie den Audi A6) berücksichtigen.
Mit z. B. 220.000 Kilometern liegt ein Fahrzeug in einem Bereich, in dem die Nutzungsentschädigung den Schadenersatzanspruch deutlich reduzieren könnte. Einige Gerichte verweigern bei hohen Laufleistungen (z. B. über 200.000 km) den Schadenersatz, da der Nutzungsvorteil den Anspruch aufheben könnte. Das EuGH-Urteil kritisiert jedoch solche pauschalen Kürzungen auf null als potenziell europarechtswidrig, was die Chancen einer Schadenersatzklage deutlich verbessert auch in Fällen, die zuvor unwirtschaftlich waren.
Verjährung bleibt ein wichtiges Thema
Schadenersatzansprüche im Dieselskandal verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von der Manipulation erfahren haben (z. B. durch ein Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts, KBA). Für Fahrzeuge, die 2019 oder früher zurückgerufen wurden, könnte die Verjährung Ende 2022 eingetreten sein. Allerdings hat der BGH klargestellt, dass bei Neuwagenkäufen eine Verjährungsfrist von bis zu 10 Jahren gelten kann (§ 852 BGB). Wenn ein Fahrzeug z. B. 11 Jahre alt ist, sollten man prüfen, wann erstmals Kenntnis von der Manipulation vorlag, um sicherzustellen, dass Ansprüche nicht verjährt sind.
Betroffene Modelle und Rückrufe
Ein Audi A6 könnte unter Rückrufaktionen fallen, insbesondere unter dem KBA-Code 23X6, der Modelle wie den A6 mit 3.0-Liter- oder 4.2-Liter-Dieselmotoren (Euro 5 oder Euro 6) betrifft. Diese Rückrufe bestätigen das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Um sicherzugehen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist (z. B. durch Kontaktaufnahme mit dem KBA oder Audi). Ein Rückruf ist keine Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch, erhöht aber die Erfolgschancen.
Berechnung des potenziellen Schadenersatzes
Bei 5–15 % des Kaufpreises von 62.000 € ergibt sich eine Entschädigung von 3.100 € bis 9.300 €. Die genaue Höhe hängt von der Entscheidung des Gerichts ab, wobei die Laufleistung und der Restwert berücksichtigt werden. Das aktuelle EuGH-Urteile vergrößert die Chancen auf einen 15-Prozent-Anspruch nun auch unabhängiger von der Laufleistung.
Risiken und Herausforderungen
Mit 220.000 km könnte die Nutzungsentschädigung Ihren Anspruch stark reduzieren oder sogar aufheben, wenn das Gericht den Restwert hoch ansetzt. Das EuGH-Urteil betont jedoch, dass eine Kürzung auf null europarechtswidrig sein könnte, was Ihre Position stärkt. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung (z. B. Thermofenster) enthält. Dies ist einfacher, wenn Ihr Fahrzeug Teil eines Rückrufs war (z. B. Code 23X6).
Wenn Sie 2019 oder früher von einem Rückruf erfahren haben, könnten Ihre Ansprüche verjährt sein, es sei denn, die 10-Jahres-Frist nach § 852 BGB gilt. Eine anwaltliche Prüfung ist hier essenziell.
Kostenrisiko – Besser mit Rechtsschutz
Mit einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten für eine Klage übernommen werden. Ohne Versicherung tragen Sie das Kostenrisiko, was je nach Verfahren mehrere tausend Euro betragen kann.
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Chancen auf Schadenersatz gestiegen
Das EuGH-Urteil vom 1. August 2025 verbessert Ihre Chancen auf Schadenersatz, da es die Haftung von Audi auch bei fahrlässiger Manipulation bestätigt und pauschale Kürzungen auf null kritisiert. Mit einem Neupreis von 62.000 € könnten Sie 3.100 € bis 9.300 € pauschalen Schadenersatz oder bei Rückabwicklung etwa 10.000–20.000 € (nach Abzug der Nutzungsentschädigung) erhalten, abhängig vom Restwert und der gerichtlichen Bewertung. Die hohe Laufleistung von 220.000 km könnte den Anspruch schmälern, aber das Urteil stärkt Ihre Position, da Kürzungen angemessen bleiben müssen. Lassen Sie Ihren Fall von einem spezialisierten Anwalt, z.B. www.bruellmann.de/automotive prüfen, um die Betroffenheit und Verjährung zu klären.
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