Kapitaler Motorschaden

Audi e-Tron – Bremsenausfall droht

AUDI e-Tron Bremsen können ausfallen

Fehlerhafte Verschraubung – KBA-Referenz 16411R

Wegen einer fehlerhaften Verschraubung im Bremsgestänge ruft die AUDI AG weltweit fast 100.000 Elektro-SUVs der Modelle e-tron und Q8 e-tron aus den Baujahren Februar 2018 bis Juni 2024 zurück. In Deutschland sind über 14.000 Fahrzeuge betroffen. Im schlimmsten Fall droht ein kompletter Ausfall der mechanischen Fußbremse.

Der Albtraum auf vier Rädern: Wenn das Pedal ins Leere tritt

Ein Auto muss beschleunigen, lenken und – vor allem – sicher anhalten. Wenn ausgerechnet bei einem tonnenschweren Elektro-SUV das elementarste Sicherheitsmerkmal versagt, hört der Innovationsspaß auf. Die Rückrufaktion der AUDI AG offenbart einen besorgniserregenden Qualitätsmangel bei den Modellen e-tron und Q8 e-tron.
 
Die Fakten zum Defekt
  • Das Problem: Eine fehlerhafte Verschraubung im Bereich des Bremsgestänges bzw. des Bremspedals kann sich lösen.
  • Die Folge: Im schlimmsten Fall verliert das Pedal seine Wirkung, was zu einem teilweisen oder totalen Ausfall der Betriebsbremse führt.
  • Das Ausmaß: Weltweit sind 96.180 Fahrzeuge registriert; in Deutschland müssen exakt 14.601 Halter ihre Autos in die Vertragswerkstätten bringen.  Es geht um Fahrzeuge aus einem massiven Produktionszeitraum von über sechs Jahren (Februar 2018 bis Juni 2024).
 

    Vertrauensverlust in die Premium-Klasse

    Es wirft fundamentale Fragen auf, wie ein Mangel an einem so sensiblen Bauteil wie der mechanischen Bremsverbindung über Jahre hinweg unbemerkt die Fabriken verlassen kann. Wir reden hier nicht über Software-Glitches im Infotainment oder hängende digitale Assistenten. Es geht um pure Physik und die körperliche Unversehrtheit von Insassen und anderen Verkehrsteilnehmern.
     
    Dass ein Luxus-Hersteller, der den Anspruch erhebt, automobile Maßstäbe zu setzen, seine Kunden mit einem potenziellen Bremsversagen konfrontiert, beschädigt das Vertrauen in die Elektromobilität nachhaltig.
     
    Die schiere Masse von fast 100.000 betroffenen Autos zeigt, dass es sich hierbei nicht um einen isolierten Einzelfall (“Montagsauto”) handeln kann, sondern um ein systemisches Versagen in der Qualitätskontrolle der Montagebänder.

    Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

    Udo Schmallenberg

    Journalist

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      Juristische Einordnung

      Rein rechtlich ist ein Rückruf natürlich eine sinnvolle Option, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

      Ein Schadenersatz steht Betroffenen bei der Regulierung der sogenannten VerzugsschädenVerzugsschaden Ein Verzugsschaden stellt sich ein, wenn nach dem eigentlichen Schadenseintritt ein Nachteil entsteht, der zulasten des Geschädigten geht. Ein typischer Verzugsschaden ist übrigens der Preis für einen Mietwagen nach einem Unfall. zu, also z.B. sollte der Hersteller verpflichtet werden können, ein Austauschfahrzeug zu stellen. Ein durch den Rückruf hervorgerufener DifferenzschadenDifferenzschaden Der Differenzschaden bezeichnet juristisch den Wert eines Schadens vor und nach dem schädigenden Ereignis. In Bezug auf den Abgasskandal definiert der Differenzschaden den Anspruch, den Fahrzeugeigentümer durch Maßnahmen wie z.B. der Verwendung eines Thermischen Fensters zur  temperaturabhängigen Abschaltung der Abgasrückführung an den Hersteller haben. Der Differenzschaden ist taggenau innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach Erwerb des Fahrzeugs einklagbar und wirtschaftlich sinnvoll für Fahrzeuge, die das Ende der theoretisch möglichen Laufleistung noch nicht erreicht haben. muss ersetzt werden.

      Natürlich muss der Hersteller für alle Schäden aufkommen, falls es duch den Ausfall von Bremsen zu Unfällen kommt.

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      FAQ zum Thema Motorschaden

      Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.

      Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.

      Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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