Haftungsfragen bei Leasing-Fahrzeugen in Bielefeld: Wer zahlt bei einem Motorschaden?
Haftungsfragen bei Fahrzeugleasing
Die Frage, wer Reparaturkosten trägt ist zwischen Leasingnehmer und Leasing-Anbieter nicht immer klar zu beantworten. Wir wollen versuchen, einige dieser Themen zu durchleuchten. Und was in Bielefeld gilt, das dürfte auch deutschlandweit gelten.
Darum geht es in diesem Artikel:
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Ärgerlicher Motorschaden – wer zahlt?
Ein Motorschaden ist für Fahrzeughalter immer ärgerlich – doch besonders kompliziert wird es, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Während bei einem eigenen Auto meist klar ist, wer für Reparaturen aufkommt, sieht die Sache bei geleasten Fahrzeugen anders aus. Wer trägt die Kosten für den Schaden? Muss der Leasingnehmer selbst zahlen oder greift die Versicherung? Was passiert, wenn der Motorschaden auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist? Und wie sieht es mit Schäden durch Fehlbedienung oder mangelnde Wartung aus? In Bielefeld und Umgebung gibt es zahlreiche Leasingnehmer, die sich genau diese Fragen stellen, sobald das Fahrzeug nicht mehr rundläuft.
Vertragliche Regelungen im Leasingvertrag: Welche Schäden trägt der Leasingnehmer?
Beim Leasing handelt es sich nicht um den Kauf eines Fahrzeugs, sondern um eine Art Miete für eine festgelegte Laufzeit. Die Frage der Haftung für Schäden – insbesondere für teure Defekte wie einen Motorschaden – hängt maßgeblich von den vertraglichen Regelungen ab. Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Leasingverträgen unterschieden: dem Kilometerleasing und dem Restwertleasing.
Beim Kilometerleasing zahlen Sie eine monatliche Rate, die auf einer festgelegten Fahrleistung basiert. Alle gewöhnlichen Wartungs- und Verschleißarbeiten liegen in Ihrer Verantwortung, größere Defekte oder Schäden werden jedoch meist durch den Leasinggeber oder eine Versicherung abgedeckt. Motorschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, fallen in der Regel nicht in den Verantwortungsbereich des Leasingnehmers.
Beim Restwertleasing hingegen tragen Sie ein höheres finanzielles Risiko. Hier sind Sie nicht nur für den Zustand des Fahrzeugs, sondern auch für dessen Wert am Ende der Laufzeit verantwortlich. Sollte ein Motorschaden eintreten und der Wert des Fahrzeugs dadurch sinken, kann dies hohe Nachzahlungen nach sich ziehen. Auch wenn der Defekt nicht auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen ist, kann der Leasinggeber eine Kostenbeteiligung fordern.
Darüber hinaus gibt es Leasingverträge mit Wartungs- und Verschleißpaketen, die bestimmte Reparaturen abdecken. Falls Ihr Vertrag ein solches Paket enthält, sind Motorschäden eventuell mitversichert, sofern sie nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind.
Motorschaden durch Verschleiß oder Fehlbedienung: Wer ist in der Pflicht?
Ein Motorschaden kann verschiedene Ursachen haben. Grundsätzlich muss man zwischen Verschleiß und Fehlbedienung unterscheiden, da sich daraus unterschiedliche Haftungsfragen ergeben.
Verschleißschäden sind Schäden, die durch die normale Nutzung des Fahrzeugs über einen längeren Zeitraum entstehen. Diese sind in den meisten Leasingverträgen nicht die Verantwortung des Leasingnehmers, sofern eine ordnungsgemäße Wartung nach Herstellervorgaben erfolgt ist. Ein Beispiel hierfür ist eine defekte Steuerkette, die sich mit der Zeit dehnt und reißt. Solche Schäden gelten als technische Mängel und sind meist vom Leasinggeber oder einer entsprechenden Garantie abgedeckt.
Anders sieht es bei Schäden aus, die durch eine Fehlbedienung entstanden sind. Wird beispielsweise falscher Kraftstoff getankt oder das Fahrzeug dauerhaft mit zu wenig Motoröl betrieben, kann dies zu schwerwiegenden Defekten führen. In solchen Fällen haftet der Leasingnehmer, da eine fehlerhafte Nutzung vorliegt. Auch unsachgemäßes Schalten oder eine übermäßige Belastung des Motors durch aggressives Fahrverhalten kann als Fehlbedienung gewertet werden.
Versicherungsschutz in Bielefeld: Welche Policen decken Motorschäden ab?
Leasingfahrzeuge sind in der Regel mit einer verpflichtenden Vollkaskoversicherung abgesichert. Doch ob ein Motorschaden tatsächlich übernommen wird, hängt stark vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Die Kaskoversicherung greift in der Regel nur bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Unfälle, Naturereignisse oder Vandalismus. Ein klassischer Motorschaden, der durch Verschleiß oder einen technischen Defekt entsteht, ist hier nicht abgedeckt. Sollte der Schaden jedoch durch einen Unfall verursacht worden sein – beispielsweise durch das Überfahren eines Hindernisses, das zu einem Ölleck und infolgedessen zu einem Motorschaden führt – kann die Kaskoversicherung einspringen.
Einige Leasinggesellschaften bieten spezielle Gebrauchtwagen- oder Reparaturversicherungen an, die auch technische Defekte abdecken. Diese Policen können sinnvoll sein, um sich vor unerwarteten hohen Reparaturkosten zu schützen. Es ist ratsam, sich vor Vertragsabschluss genau zu informieren, welche Schäden versichert sind.
Werkstatt oder Leasinggeber: Wer entscheidet über die Reparatur?
Tritt ein Motorschaden bei einem Leasingfahrzeug auf, stellt sich oft die Frage, wo und wie die Reparatur durchgeführt werden darf. Anders als bei einem eigenen Fahrzeug kann der Leasingnehmer nicht immer selbst entscheiden, welche Werkstatt den Schaden behebt.
In den meisten Leasingverträgen ist festgelegt, dass Reparaturen nur in vom Leasinggeber autorisierten Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass ausschließlich Originalteile verwendet und alle Arbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt werden. Wird das Fahrzeug ohne Absprache in einer freien Werkstatt repariert, kann dies zu Problemen führen – insbesondere, wenn minderwertige Ersatzteile verwendet werden oder die Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Ein weiteres Problem ist die Frage der Reparaturkostenfreigabe. Häufig müssen größere Reparaturen zunächst vom Leasinggeber genehmigt werden, bevor sie durchgeführt werden dürfen. Andernfalls kann es passieren, dass der Leasingnehmer am Ende auf den Kosten sitzen bleibt.
Sollte es zu Streitigkeiten über die Zuständigkeit oder die Wahl der Werkstatt kommen, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand einzuholen. Ein Rechtsanwalt in Bielefeld kann in solchen Fällen helfen, eine faire Lösung zu finden und sicherzustellen, dass Sie nicht für unrechtmäßige Forderungen aufkommen müssen.
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