Kapitaler Motorschaden

KBA zum Rückruf T5

KBA macht Druck wegen 23M4 - T5 sollen wegen Rückruf in die Werkstatt

Kraftfahrtbundesamt schreibt Halter an

Besitzer von VW Bussen, die das Update 23M4 noch nicht aufgespielt haben, bekommen aktuell Post vom Kraftfahrtbundesamt. Sie stehen noch nicht im Thema? Machen Sie sich HIER schlau

Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg

Journalist

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Frist bis zum 29. Mai 2026

Die Behörde setzt säumigen T5-Bus-Besitzern eine Frist: Bis zum 29. Mai soll die neue Software auf die Autos aufgespielt werden. Offenbar setzt das KBA noch auf die Kooperationsbereitschaft der Angeschriebenen, denn konkrete Maßnahmen wie z.B. der Entzug der Zulassungsgenehmigung werden noch nicht angekündigt, sondern nur eher vage mit Hinweis auf unter Umständen gebührenpflichtige Maßnahmen der Behörde angedeutet.

Was T5-Besitzer jetzt tun sollten

Zumindest der gegebene Zeitrahmen sollte erst einmal abgewartet werden. Irgendwann allerdings muss das Update vorgenommen werden, denn gegen eine behördlichen Anordnung kann man wenig machen, außer einen Einspruch formulieren, der in diesem Fall allerdings eher nicht fristverlängernd wirken dürfte. Wer mag und die Nerven dafür hat, könnte vor einem Verwaltungsgericht klagen – mit hohem Prozessrisiko.

Angst vor Updatefolgen

Viele T5-Besitzer haben Angst vor den negativen Folgen des Updates. Rein technisch kann man diese durch eine Verkürzung der Ölwechselintervalle teilweise vermeiden. Ein Schaden bleibt aber auf jeden Fall, allein durch die langjährige Nutzung einer illegalen Abschaltvorrichtung.

BGH und der Differenzschaden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autobesitzer, die durch den Dieselskandal geschädigt wurden, Anspruch auf den sogenannten Differenzschaden haben, also auf die Erstattung des vom Hersteller verursachten Wertverlustes. Dazu muss man VW vor Gericht nicht mal mehr die böse Absicht nachweisen, schon die Fahrlässigkeit löst den Schadenersatzanspruch aus, der allerdings vor Gericht eingeklagt werden muss, da Volkswagen – wie immer – nicht freiwillig zahlt.

Dieser Differenzschaden mach 5 bis 15 % des Kaufpreises ab, abhängig von der Einschätzung des verhandelnden Richters.

Schreiben Sie uns an für weitere Information und/oder Diskussionsbedarf an – in**@**********en.de

Unsere Meinung: Wenn man sich gegen das Update schon nicht wehren kann, sollte man wenigstens die gegebenen Möglichkeiten nutzen, um den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten.

 

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    Erfahrener Anwalt im Dieselskandal

    Oeltod-anwalt.de” Frederick Gisevius ist Kooperationsanwalt unserers Portals und erfahren in der Diúrchsetzuing des Differenzialschadens.

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    Unser Gutachter für Motorschäden

    Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.

    In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.

    Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).

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