Brandgefahr bei VW E-Autos
Auch ID.Buzz könnte in Flammen aufgehen
ID.3, ID.7 und ID.Buzz werden wegen Problemen mit der Hochvoltpatterie zurückgerufen.
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Udo Schmallenberg
Journalist
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VW ID.7, ID.3. ID.Buzz und ID.Buzz Cargo – Rückrufe 93MU und 93MI wegen Brandgefahr
VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3. ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.
Wie das KBA mitteilt, können Module der Hochvolt-Batterie Produktionsfehler aufweisen. Dadurch kann es zu einer erhöhten Selbstentladung und in der Folge auch zu einer thermischen Überlastung der Module und zum Fahrzeugbrand kommen. In der Werkstatt sollen betroffene Batteriezellen ersetzt werden, um die Brandgefahr zu beseitigen. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15998R.
VW Rückruf wegen Brandgefahr nun auch ID.5 – Code 93MI
VW muss erneut E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr zurückrufen. Ursache sind fehlerhafte Module in der Hochvolt-Batterie. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, sind der ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und der ID.Buzz Cargo von dem Rückruf betroffen. VW führt den Rückruf unter dem Code 93MI durch.
Wie das KBA angibt, können nicht der Spezifikation entsprechende Module in der HV-Batterie zu Reichweitenverlusten und dem Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte führen. Was aber noch schwerer wiegen dürfte, ist, dass es zum Fahrzeugbrand kommen kann.
VW muss fast 75.000 E-Autos zurückrufen
Um das zu vermeiden, ruft VW weltweit insgesamt fast 75.000 ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo und in Deutschland rund 22.000 Fahrzeuge zurück. Betroffen sind laut KBA E-Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2023 bis August 2024. In der Werkstatt soll ein Software-Update aufgespielt werden und die Module der HV-Batterie geprüft und ggf. ausgetauscht werden. Die Maßnahme wird vom KBA überwacht und unter der Referenznummer 16271R geführt.
Batterie nicht vollständig laden
Bis zum Austausch der Batteriemodule sollen die Fahrzeuge nach Angaben des Portals krafthand.de nur noch bis maximal 80 Prozent geladen und auf Schnellladungen verzichtet werden. „Neben der Brandgefahr müssen die betroffenen VW-Fahrer auch eine geringere Reichweite hinnehmen. Gerade die Reichweite ist für viele Käufer ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihres E-Autos gewesen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Ansprüche der Käufer
Positiv ist, dass VW die schadhaften Batteriezellen offenbar austauschen will, um so das Brandrisiko zu beseitigen. Sollte es dennoch weiter zu Problemen kommen, können die Käufer weitere rechtliche Schritte prüfen. Rechtsanwalt Gisevius: „Grundsätzlich haben Käufer Anspruch auf eine mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden, können verschiedenen rechtliche Ansprüche von der Kaufpreisminderung bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.“ Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der betroffenen Fahrzeuge bestehen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive.
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Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.
In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.
Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).



