Kapitaler Motorschaden

KBA zum Rückruf T5

KBA macht Druck wegen 23M4 - T5 sollen wegen Rückruf in die Werkstatt

Kraftfahrtbundesamt schreibt Halter an

Besitzer von VW Bussen, die das Update 23M4 noch nicht aufgespielt haben, bekommen aktuell Post vom Kraftfahrtbundesamt. Sie stehen noch nicht im Thema? Machen Sie sich HIER schlau

Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg

Journalist

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Frist bis zum 29. Mai 2026

Die Behörde setzt säumigen T5-Bus-Besitzern eine Frist: Bis zum 29. Mai soll die neue Software auf die Autos aufgespielt werden. Offenbar setzt das KBA noch auf die Kooperationsbereitschaft der Angeschriebenen, denn konkrete Maßnahmen wie z.B. der Entzug der Zulassungsgenehmigung werden noch nicht angekündigt, sondern nur eher vage mit Hinweis auf unter Umständen gebührenpflichtige Maßnahmen der Behörde angedeutet.

Was T5-Besitzer jetzt tun sollten

Zumindest der gegebene Zeitrahmen sollte erst einmal abgewartet werden. Irgendwann allerdings muss das Update vorgenommen werden, denn gegen eine behördlichen Anordnung kann man wenig machen, außer einen Einspruch formulieren, der in diesem Fall allerdings eher nicht fristverlängernd wirken dürfte. Wer mag und die Nerven dafür hat, könnte vor einem Verwaltungsgericht klagen – mit hohem Prozessrisiko.

Angst vor Updatefolgen

Viele T5-Besitzer haben Angst vor den negativen Folgen des Updates. Rein technisch kann man diese durch eine Verkürzung der Ölwechselintervalle teilweise vermeiden. Ein Schaden bleibt aber auf jeden Fall, allein durch die langjährige Nutzung einer illegalen Abschaltvorrichtung.

BGH und der DifferenzschadenDifferenzschaden Der Differenzschaden bezeichnet juristisch den Wert eines Schadens vor und nach dem schädigenden Ereignis. In Bezug auf den Abgasskandal definiert der Differenzschaden den Anspruch, den Fahrzeugeigentümer durch Maßnahmen wie z.B. der Verwendung eines Thermischen Fensters zur  temperaturabhängigen Abschaltung der Abgasrückführung an den Hersteller haben. Der Differenzschaden ist taggenau innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach Erwerb des Fahrzeugs einklagbar und wirtschaftlich sinnvoll für Fahrzeuge, die das Ende der theoretisch möglichen Laufleistung noch nicht erreicht haben.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autobesitzer, die durch den Dieselskandal geschädigt wurden, Anspruch auf den sogenannten Differenzschaden haben, also auf die Erstattung des vom Hersteller verursachten Wertverlustes. Dazu muss man VW vor Gericht nicht mal mehr die böse Absicht nachweisen, schon die Fahrlässigkeit löst den Schadenersatzanspruch aus, der allerdings vor Gericht eingeklagt werden muss, da Volkswagen – wie immer – nicht freiwillig zahlt.

Dieser Differenzschaden macht 5 bis 15 % des Kaufpreises ab, abhängig von der Einschätzung des verhandelnden Richters. Der Anspruch verjährt aber in der regel 10 Jahre nach Erstzulassung, sodass sich dieses Fenster für Autos, die vor 2015 zugelassen wurden, in vielen Fällen schließt.

Schreiben Sie uns an für weitere Information und/oder Diskussionsbedarf an – in**@**********en.de

Unsere Meinung: Wenn man sich gegen das Update schon nicht wehren kann, sollte man wenigstens die gegebenen Möglichkeiten nutzen, um den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten.

Und das Risiko?

Es gibt keinen grundsätzlichen Risikoausschluss. Dafür gibt es neben der Verjährung zwei Gründe.

Abhängig vom Gerichtsstandort gehen Richter vereinzelt davon aus, dass sich VW auf den sogenannten Verbotsirrtum berufen darf. Das heißt: Man wusste zwar, was man tat, wusste aber nicht, dass es verboten ist. Das ist zwar moralisch hahnebüchen, aber juristrisch durchaus ein Schlupfloch für die Angeklagte.

Zweitens geht es um die Wirtschaftlichkeit der Forderung auf Basis der bislang erfolgten Nutzung des Autos. Generell bedeutet das: Je weniger Kilometer auf dem Tache, je eher lohnt sich da.

Auf Basis dieser zwei Einwände sollte eine Klage in nicht klar definierten Fällen nicht ohne Rechtsschutzversicherung angegangen werden.

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    FAQ zum Thema Motorschaden

    Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.

    Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.

    Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

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