Totalschaden auf dem AU-Prüfstand
AU-Folgen – wer zahlt den Motorschaden?
Bei einer Abgasuntersuchung (AU) werden Motoren bei sehr hohen Drehzahlen sehr hohen Belastungen ausgesetzt.
Darum geht es in diesem Artikel:
ToggleWir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg
Journalist
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Verursacher haftet für AU-Motorschaden – aber wer ist das?
Wenn ein Auto bei einer Abgasuntersuchung (AU) einen Schaden nimmt, haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden durch fehlerhaftes Verhalten oder mangelnde Sorgfalt verursacht hat.
Dies ist meist die Werkstatt oder die Prüforganisation.Hier sind die wichtigsten Punkte zur Haftungsfrage:Schuldhafte Handlung der Werkstatt: Hat der Prüfer Vorschriften nicht eingehalten (z. B. zu niedrige Motortemperatur, defekter Zahnriemen trotz fälligem Wechsel ignoriert, Motor im kalten Zustand überdreht), muss die Werkstatt oder die Prüforganisation für den Schaden aufkommen.
Vorschaden und Eigenverantwortung
Tritt ein Schaden auf, weil das Fahrzeug bereits einen versteckten Vorschaden hatte oder sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befand (z. B. uralter Zahnriemen), liegt das Risiko oft beim Halter. Die Werkstatt muss jedoch nachweisen, dass der Schaden nicht durch ihre Prüfung verursacht wurde.
Wann haftet der Autohersteller?
Wenn die AU exakt nach den vorgeschriebenen technischen Regeln (Vorgaben des Herstellers, § 47a StVZO) durchgeführt wurde und trotzdem ein Schaden entsteht (z. B. Riss des Zahnriemens trotz Einhaltung der Prozedur), wird es schwierig, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. In solchen Fällen wird oft argumentiert, dass der Motor auch im normalen Fahrbetrieb bald kaputtgegangen wäre. Allerdings trägt bei relativ jungen Fahrzeugen mit niedrigen Kilometerständen auch der Hertsteller eine Mitverantwortung.
Schadensersatz bei fehlerhafter Untersuchung
Das OLG Hamm hat in einem Beschluss (31.03.2010 – I-11 U 338/09) klargestellt, dass das Land aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung haften kann, wenn eine Abgasuntersuchung nicht den Regeln der Technik entsprechend durchgeführt wurde.
Empfehlungen im Schadensfall
Wichtig: Den Schaden sofort bei Abholung melden und schriftlich festhalten.
Gutachten: Lassen Sie ein Beweissicherungsgutachten erstellen, um die Ursache des Schadens zu klären (z. B. über ADAC oder einen unabhängigen Gutachter).Anwalt/Schiedsstelle: Bei Uneinigkeiten können sich Betroffene an eine KFZ-Schiedsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden.
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Schadenersatzanspruch durchsetzen
Wenn die Werkstatt den Motor “killt”, ist sie haftbar, sofern der Schaden auf einen Fehler bei der Durchführung zurückzuführen ist. Wenn der Schaden durch den normalen, vorschriftsmäßigen Prüfablauf bei einem ohnehin maroden Fahrzeug entstanden ist, bleibt der Halter meist auf den Kosten sitzen.
Sonderfall VW-Diesel
Wenn neue Fahrzeuge mit sehr niedrigen Laufleistungen ihr Leben auf dem Prüfstand lassen, kann dies auch mit einer technischen Besonderheit zusammenhängen. Dieselmotoren der Schadstoffklasse 6 reagieren sehr empfindlich auf den seit 2018 standardisierten Prüfstandbetrieb´. Hier können Sie dazu einen interessanten Artikel finden. Im konkreten Fall betroffen ein VW T6.
Wir vermitteln Ihnen gern den richtigen Gutachter für Ihr Problem und helfen, bestehende Ansprüche durchzusetzen.
Weitere nützliche Informationen:
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FAQ zum Thema Motorschaden
Ein Motorschaden ist ein vergangenes, aktuelles und zukünftiges Schadensereignis, das einen Verbrennermotor oder die Antriebseinheit eines E-Autos außer Betrieb setzt oder die Nutzung zumindest teilweise erheblich behindert. Dabei unterscheiden wir zwischen Motorschäden innerhalb und außerhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Autos und konzentrieren uns auf Schäden, die zwischen 0 und 160.000 Kilometern eintreten.
Autos müssen wenigstens 160-.000 km Laufleistung erreichen. Dieser wert ist ergebnis eines Prozesses und als Grenzwert in ie juristische Bewertung relevant geworden. Über 160.000 km steigt die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens, da eine Reparatur nicht lohnt. Der Motorschaden wird dann nicht mehr voll umfänglich für die Schadensberechnung herangezogen, da auch weitere Bauteile aufgrund der vorherigen Nutzung nicht mehr lange halten sollten.
Wir sind Journalisten (Recherche), Rechtsanwälte (Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen) und Gutachter (Beweissicherung, Feststellung von Schadensursachen). Sie sprechen uns an und wir klären, ob jemand für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.



