Totalschaden auf dem AU-Prüfstand
AU-Folgen – wer zahlt den Motorschaden?
Bei einer Abgasuntersuchung (AU) werden Motoren bei sehr hohen Drehzahlen sehr hohen Belastungen ausgesetzt.
Darum geht es in diesem Artikel:
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Udo Schmallenberg
Journalist
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Verursacher haftet für AU-Motorschaden – aber wer ist das?
Wenn ein Auto bei einer Abgasuntersuchung (AU) einen Schaden nimmt, haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden durch fehlerhaftes Verhalten oder mangelnde Sorgfalt verursacht hat.
Dies ist meist die Werkstatt oder die Prüforganisation.Hier sind die wichtigsten Punkte zur Haftungsfrage:Schuldhafte Handlung der Werkstatt: Hat der Prüfer Vorschriften nicht eingehalten (z. B. zu niedrige Motortemperatur, defekter Zahnriemen trotz fälligem Wechsel ignoriert, Motor im kalten Zustand überdreht), muss die Werkstatt oder die Prüforganisation für den Schaden aufkommen.
Vorschaden und Eigenverantwortung
Tritt ein Schaden auf, weil das Fahrzeug bereits einen versteckten Vorschaden hatte oder sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befand (z. B. uralter Zahnriemen), liegt das Risiko oft beim Halter. Die Werkstatt muss jedoch nachweisen, dass der Schaden nicht durch ihre Prüfung verursacht wurde.
Wann haftet der Autohersteller?
Wenn die AU exakt nach den vorgeschriebenen technischen Regeln (Vorgaben des Herstellers, § 47a StVZO) durchgeführt wurde und trotzdem ein Schaden entsteht (z. B. Riss des Zahnriemens trotz Einhaltung der Prozedur), wird es schwierig, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. In solchen Fällen wird oft argumentiert, dass der Motor auch im normalen Fahrbetrieb bald kaputtgegangen wäre. Allerdings trägt bei relativ jungen Fahrzeugen mit niedrigen Kilometerständen auch der Hertsteller eine Mitverantwortung.
Schadensersatz bei fehlerhafter Untersuchung
Das OLG Hamm hat in einem Beschluss (31.03.2010 – I-11 U 338/09) klargestellt, dass das Land aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung haften kann, wenn eine Abgasuntersuchung nicht den Regeln der Technik entsprechend durchgeführt wurde.
Empfehlungen im Schadensfall
Wichtig: Den Schaden sofort bei Abholung melden und schriftlich festhalten.
Gutachten: Lassen Sie ein Beweissicherungsgutachten erstellen, um die Ursache des Schadens zu klären (z. B. über ADAC oder einen unabhängigen Gutachter).Anwalt/Schiedsstelle: Bei Uneinigkeiten können sich Betroffene an eine KFZ-Schiedsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden.
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Schadenersatzanspruch durchsetzen
Wenn die Werkstatt den Motor “killt”, ist sie haftbar, sofern der Schaden auf einen Fehler bei der Durchführung zurückzuführen ist. Wenn der Schaden durch den normalen, vorschriftsmäßigen Prüfablauf bei einem ohnehin maroden Fahrzeug entstanden ist, bleibt der Halter meist auf den Kosten sitzen.
Sonderfall VW-Diesel
Wenn neue Fahrzeuge mit sehr niedrigen Laufleistungen ihr Leben auf dem Prüfstand lassen, kann dies auch mit einer technischen Besonderheit zusammenhängen. Dieselmotoren der Schadstoffklasse 6 reagieren sehr empfindlich auf den seit 2018 standardisierten Prüfstandbetrieb´. Hier können Sie dazu einen interessanten Artikel finden. Im konkreten Fall betroffen ein VW T6.
Wir vermitteln Ihnen gern den richtigen Gutachter für Ihr Problem und helfen, bestehende Ansprüche durchzusetzen.
Weitere nützliche Informationen:
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Unser Gutachter für Motorschäden

Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.
In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.
Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).



