Kapitaler Motorschaden

Rückrufe für Elektro-Busse von VW

Brandgefahr bei VW E-Autos

Auch ID.Buzz könnte in Flammen aufgehen

ID.3, ID.7 und ID.Buzz werden wegen Problemen mit der Hochvoltpatterie zurückgerufen.

Wir begleiten Massenschadensfälle seit über 10 Jahren.

Udo Schmallenberg

Journalist

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VW ID.7, ID.3. ID.Buzz und ID.Buzz Cargo – Rückruf wegen Brandgefahr

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3. ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Wie das KBA mitteilt, können Module der Hochvolt-Batterie Produktionsfehler aufweisen. Dadurch kann es zu einer erhöhten Selbstentladung und in der Folge auch zu einer thermischen Überlastung der Module und zum Fahrzeugbrand kommen. In der Werkstatt sollen betroffene Batteriezellen ersetzt werden, um die Brandgefahr zu beseitigen. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15998R.

Batterie nicht vollständig laden

Bis zum Austausch der Batteriemodule sollen die Fahrzeuge nach Angaben des Portals krafthand.de nur noch bis maximal 80 Prozent geladen und auf Schnellladungen verzichtet werden. „Neben der Brandgefahr müssen die betroffenen VW-Fahrer auch eine geringere Reichweite hinnehmen. Gerade die Reichweite ist für viele Käufer ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihres E-Autos gewesen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ansprüche der Käufer

Positiv ist, dass VW die schadhaften Batteriezellen offenbar austauschen will, um so das Brandrisiko zu beseitigen. Sollte es dennoch weiter zu Problemen kommen, können die Käufer weitere rechtliche Schritte prüfen. Rechtsanwalt Gisevius: „Grundsätzlich haben Käufer Anspruch auf eine mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht dauerhaft beseitigt werden, können verschiedenen rechtliche Ansprüche von der Kaufpreisminderung bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.“ Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der betroffenen Fahrzeuge bestehen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene VW-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive.

 

 

 

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    Dr. Dipl. Ing. Frank Will, MBA, ist CEO von Ino8 Pty Ltd und verfügt über 35 Jahre Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in der Motorenentwicklung und -erprobung, darunter 18 Jahre bei der Ford Motor Company und 5 Jahre an der Deakin University, bevor er Ino8 gründete.

    In den USA, Europa, Japan, China und Indien hält er über 20 erteilte Patente. Eine seiner Erfindungen ist ein Wärmemanagementsystem, das den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen um über 8 % reduziert. Teile des Systems wurden schon von 10 Automobilherstellern implementiert.

    Er wurde in verschiedenen Ländern mit 15 Preisen geehrt, ist Fellow der Society of Automotive Engineers Australasia (SAE-A) und wurde von mehreren Gerichten als Sachverständiger bestellt, wie bspw. zu einem Verfahren, in dem es um den Kraftstoffverbrauch eines modernen Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugs (PHEV).

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